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Diverses

Die Wissenschaftsförderung der Deutschen Brauwirtschaft e.V. hat Univ.-Prof. Dr.-Ing. Roland Meyer-Pittroff, Ordinarius für Energie- und Umwelttechnik der Lebensmittelindustrie, TU München in Freising-Weihenstephan, zum Forschungsvorhaben „Messung der Geruchsbelastung von Sudhausbrüden“ ein Fortsetzungsprojekt „Ergänzende Geruchsmessungen mit einem Sensorsystem“ in Höhe von 70 000 DM bewilligt.
Grundlegendes Ziel des vorlaufenden Projekts ist es, für verschiedene Maisch- und Würzekochverfahren die Geruchsemissionen durch olfaktometrische Messung detailliert zu bestimmen.
Außerdem werden diese Ergebnisse mit der analytischen Meßgröße des Gesamtkohlenstoffgehaltes des Brüdens verglichen und die Zusammenhänge beider Meßgrößen untersucht..

Gastronomie

Am 13. Januar trafen sich die Hersteller von Schankanlagen am Lehrstuhl für Maschinen- und Apparatekunde in Weihenstephan, um Neues über den Offenausschank zu erfahren und Probleme zu diskutieren. Unter Leitung von Dr.-Ing. Gerhard Hauser wurden die Verordnungen zur CO2-Warnung, Fragen der Reinigung und der Hygieneprüfung vorgestellt und anschließend lebhaft diskutiert.
Hinsichtlich der Schankanlagenverordnung wurde von Dr. Hauser die 4. Änderung der Verordnung vorgestellt. In § 2 hat sich der Begriff der Schankanlagen erweitert, da jetzt auch Anlagen ohne Überdruck in den Bereich der Verordnung fallen. Eine weitere wichtige Neuerung ist die Änderung der Behälter-Prüfgruppen, bei der sich vor allem für die in der Gastronomie benutzten Behältergrößen und -drücke Erleichterungen ergeben.

Diverses

Die Umsetzung der EG-Lebensmittelrichtlinie, verbunden mit der Einführung einer Gefährdungsanalyse zur Minimierung von Lebensmittelrisiken nach den Grundsätzen des HACCP-Konzeptes (Hazard Analysis of Critical Control Points), stellt eine weitere Herausforderung für alle Lebensmittelunternehmen dar.

Reinigung/Desinfektion

Am 13. Januar trafen sich die Hersteller von Schankanlagen am Lehrstuhl für Maschinen- und Apparatekunde in Weihenstephan, um Neues über den Offenausschank zu erfahren und Probleme zu diskutieren. Unter Leitung von Dr.-Ing. Gerhard Hauser wurden die Verordnungen zur CO2-Warnung, Fragen der Reinigung und der Hygieneprüfung vorgestellt und anschließend lebhaft diskutiert.
Hinsichtlich der Schankanlagenverordnung wurde von Dr. Hauser die 4. Änderung der Verordnung vorgestellt. In § 2 hat sich der Begriff der Schankanlagen erweitert, da jetzt auch Anlagen ohne Überdruck in den Bereich der Verordnung fallen. Eine weitere wichtige Neuerung ist die Änderung der Behälter-Prüfgruppen, bei der sich vor allem für die in der Gastronomie benutzten Behältergrößen und -drücke Erleichterungen ergeben.

Archiv

Das F&S-System ist eine kombinierte Vorfiltration, Filtration sowie Stabilisierung und basiert auf der theoretischen Grundlage einer Kuchenfiltration, wobei die Kieselgur durch eine neue Filtermittelmischung aus vorzugsweise Zellulose, Fibrillen und PVPP ersetzt wurde. Der Hauptvorteil liegt in der vollkommenen Regenerierbarkeit des Filterhilfsmittels. Filtrationen bis hin zum Praxismaßstab bestätigten die Einsetzbarkeit des Filterhilfsmittels in Horizontalsiebfiltern.

Archiv

Im vorliegenden Beitrag beschreiben die Autoren die Leistungsfähigkeit eines selbst entwickelten Berechnungsmodells durch einen Vergleich mit Meßergebnissen aus einer industriellen Würzepfanne.

Archiv

Der Umsatz im deutschen Hotel- und Gaststättengerwerbe sank 1996 um nominal 3% -- und unter Berücksichtigung der Preisveränderungen sogar um 4%.

Recht

Brauereien mit einem jährlichen Bierausstoß von mehr als 5000 hl müssen bis zum 30. April 1997 ihre Emissionserklärung für 1996 abgeben. -- Darauf wies jetzt der Deutsche Brauer-Bund hin. Für Bayern hat der Bayerische Brauerbund erreicht, daß für die Betriebe mit unwesentlichen Abweichungen gegenüber der letzten Erklärung (± 5%) eine formlose schriftliche Erklärung ausreicht.

Recht

Zum Einstieg erläuterte Doemens-Dozent Kaltenbacher bei der 12. Technischen Arbeitstagung für das Brauwesen in Gräfelfing die gesetzlichen Grundlagen. § 2 Abs.2 des Abfallgesetzes fordere, daß an die „Entsorgung von Abfällen aus wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar seien oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten könnten, zusätzliche Anforderungen zu stellen seien.“ Eine Liste dieser Stoffe finde sich im Anhang der Abfallbestimmungsverordnung (AbfBestV), eine entsprechende Regelung für die Stoffe, die nicht entsorgt, sondern verwertet werden müßten gebe es in der Reststoffbestimmungsverordnung..

Recht

Mit Inkraftteten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ändern sich die Abfallschlüssel, die für die Begleitscheine und Übernahmescheine benötigt werden. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren müssen die neuen sechsstelligen EG-Abfallschlüssel verwendet werden. Um Schwierigkeiten bei der Umstellung zum Ende der Übergangsfrist zu vermeiden, empfiehlt es sich, die neuen Abfallschlüssel frühzeitig einzuführen. Um den Mitgliedsbetrieben den Umstieg zu vereinfachen, hat der Verband mittelständischer Privatbrauereien e.V. eine Übersicht der brauereiüblichen Abfälle mit beiden Abfallschlüsseln und der EG-Bezeichnung entwickelt. Diese können interessierte Brauereien durch den Umweltberater, Herrn Thomas Scheffold, Tel. (0761) 218 00-72, Fax. (0761) 218 00-50, beziehen.

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