Recht
Eine Arbeitgeberin verlangte von ihren Arbeitnehmern, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit generell durch eine vor Ablauf des dritten Kalendertags nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorzulegende ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit selbst nur einen Tag dauert. Der Betriebsrat sah hierin eine mitbestimmungspflichtige Regelung der betrieblichen Ordnung und machte sein Mitbestimmungsrecht durch Klage geltend. Die Arbeitgeberin sei nicht berechtigt, ohne seine vorherige Beteiligung die Vorlage entsprechender Bescheinigungen zu fordern. Das Arbeitsgericht gab dem Klageantrag statt, das Landesarbeitsgericht wies ihn ab. Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats führte zur Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht. 1, BVG. Januar 2000 - 1 ABR 3/99)..
Rohstoffe
Bereits seit über zehn Jahren befand sich beim Bamberger Spezialmalzhersteller Mich. Weyermann GmbH & Co. KG in der Warenwirtschaft eine speziell auf Mälzereien zugeschnittene Standardlösung im Einsatz. Das Ende der Ausbaufähigkeit des Systems gab den Ausschlag zur Neuorientierung. Zudem ließen die Themen Euro-Einführung und Jahr- 2000-Problematik die notwendigen verlässlichen Strategien vermissen, wodurch die Suche nach einem geeigneten Nachfolgeprodukt im Sommer 1999 zur Chefsache avancierte. Der Bericht beschreibt die Auswahl einer geeigneten Lösung und deren Umsetzung .
Die Suche konzentrierte sich auf eine integrierte Warenwirtschaftslösung, die im perfekten Zusammenspiel mit einem leistungsfähigen Rechnungswesen arbeitet."
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Diverses
Durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) wurden u.a. die Vorschriften zum Lagebericht und Konzernlagebericht geändert. Zur Stärkung der Kontrollfunktion von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer wurde die Lageberichterstattung im Einzel- und Konzern-abschluss um die Berichterstattung über die Risiken der künftigen Entwicklung erweitert. Hierzu wurde in § 289, Abs. 1 HGB und § 316, Abs. 1 HGB, jeweils ein 2. Halbsatz wie folgt ergänzt: "dabei ist auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen."
Der Begriff der "Risiken der künftigen Entwicklung" wurde im Gesetz nicht weiter definiert. die Lage des Unternehmens auswirken und somit die künftige Entwicklung des Unternehmens beeinträchtigen können.B.B.B.B. EDV, Personal).
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Markt
Nach Angaben des Statistischen Bundes-amtes ist der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte im April 2001 gegenüber April 2000 um 2,9% gestiegen. Bei den Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken waren es +4,3% gegenüber dem Vorjahr und +1,5% gegenüber März 2001, bei alkoholischen Getränken und Tabakwaren +1,9% bzw.-0,1%.
AfG
Für die diesjährige Fruchtsaftqualitätsprüfung der Deutschen-Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) standen 444 verschiedene Fruchtsäfte, Nektare, Obstweine, Apfelsaftschorlen und Gemüsesäfte auf dem Prüfstand.
Diverses
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Mai 2001 die Novelle der Verpackungsverordnung von Bundesumweltminister Trittin beschlossen. Danach soll ab Anfang kommenden Jahres auf Getränkedosen und die meisten Einwegflaschen ein Pfand von 0,50 bzw. 1,00 DM erhoben werden. Der Einzelhandel kündigte eine Offensive gegen das Pfand an. Der Bundesrat erörtert den Entwurf am 21. Juni 2001.
Rohstoffe
Die Ergebnisse der EBC-Gersten-Feldversuche für die Ernte 2000 sind rechtzeitig zum 28. EBC-Congress veröffentlicht worden, der vom 12. - 17. Mai 2001 in Budapest stattgefunden hat. Als Standardsorten wurden Esterel (sechszeilig), Angora, Clarine und Regina bei den Wintergersten und Barke sowie Scarlett bei den Sommergersten eingesetzt.
Bei den Wintergersten wurde in den Regionen Zentral, Nord und West die Sorte Vanessa (1. Jahr) am besten eingestuft. Sie ist qualitativ der Standardsorte Regina ebenbütig, bringt einen höheren Extrakt sowie Ertrag bei hohem DP und guter Korngröße.
Bei den Sorten aus dem zweiten Jahrgang schnitt Opal als gute Winter-Braugerste ab: Extrakt und Ertrag waren höher als bei den Standardsorten. Jahr). Alliot und Prestige zeigten im 1..
Recht
Als ein Verkaufsfahrer eingestellt wurde, gab dessen Mutter eine selbstschuldnerische Bürgschaft für alle Ansprüche des Arbeitgebers aus dem Beschäftigungsverhältnis ab. Deshalb wurde die Mutter später auf Zahlung der Höchstsumme von 5000 DM in Anspruch genommen. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. April 2000 - 8 AZR 286/99 - war die Bürgschaftsvereinbarung gemäß § 9 Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen aber unwirksam. Es ging um das Versprechen eines Einstehens für künftige Verbindlichkeiten, was Anlass für eine formularmäßige Höchstbetragsbürgschaft sein kann. Jedoch muss der Bürge schon bei Abschluss des Bürgschaftsvertrages erkennen können, aus welchem Grunde und bis zu welcher Höhe die Forderungen entstehen werden..
Recht
Die Perlenflasche für Mineralwasser genießt jetzt in der 0,7-l-Glasvariante europaweiten Markenschutz. Nach Angaben von Andreas Rottke, Vorstand der Genossenschaft Deutscher Brunnen (GDB), besitzt auch die 1-l-PET-Mehrwegflasche dieses markengeschützte, unverwechselbare Perlendesign.
Im Jahre 2000 hat die deutsche Brunnenindustrie rd. 140 Mio DM in PET-Flaschen und -Kästen investiert, ohne Berücksichtigung von Anlageninvestitionen. Insgesamt stehen den 1,8 Mrd Glas-Mehrwegflaschen z.Zt. 200 Mio PET-Mehrwegflaschen und dazu gehörige Kästen für die Abfüllung von Mineralwasser und Mineralwasser-Erfrischungsgetränken zur Verfügung..
Diverses
Die Perlenflasche für Mineralwasser genießt jetzt in der 0,7-l-Glasvariante europaweiten Markenschutz. Nach Angaben von Andreas Rottke, Vorstand der Genossenschaft Deutscher Brunnen (GDB), besitzt auch die 1-l-PET-Mehrwegflasche dieses markengeschützte, unverwechselbare Perlendesign.
Im Jahre 2000 hat die deutsche Brunnenindustrie rd. 140 Mio DM in PET-Flaschen und -Kästen investiert, ohne Berücksichtigung von Anlageninvestitionen. Insgesamt stehen den 1,8 Mrd Glas-Mehrwegflaschen z.Zt. 200 Mio PET-Mehrwegflaschen und dazu gehörige Kästen für die Abfüllung von Mineralwasser und Mineralwasser-Erfrischungsgetränken zur Verfügung..