Reinigung/Desinfektion
Der Komplexbildner Ethylendiaminotetraessigsäure (EDTA) ist seit vielen Jahren in der Diskussion. Günstige Eigenschaften haben der Substanz zu vielfältigem Einsatz verholfen, unter anderem auch in Reinigungsmitteln für die Getränkeindustrie. Ökologische Bedenken stellen den Einsatz in gewässerrelevanten Anwendungen in Frage. Der Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz (IHO) als der für die Hersteller gewerblicher Wasch- und Reinigungsmittel zuständige Fachverband informiert in diesem Beitrag über die Umwelteigenschaften und die Anwendungsgebiete von EDTA.
Reinigung/Desinfektion
Heute verpflegt in Deutschland eine große Zahl von Werkküchen, Kantinen, Mensen oder Fernküchen täglich über 12 Mio Menschen. Messungen des beauftragten Wissenschaftlers Dr. Suresh Duggal von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten ergaben, daß immer wieder mit pathogenen Erregern gerechnet werden muß. Es stellte sich zudem heraus, daß die Keimbelastung, von denen aber nur ein relativ kleiner Teil zu den hygienerelevanten Mikroorganismen gehörten, stark vom Aufbau der Küche und dem Hygienebewußtsein des Personals abhängt. Weniger Einfluß haben dagegen der Küchentyp oder die verwerteten Lebensmittel auf den Hygienezustand in den Küchen.
Reinigung/Desinfektion
Ständig steigende Ansprüche an die Produktqualität erfordern klar definierte Bedingungen, unter denen Produktionsanlagen zum Einsatz kommen. Diese Ansprüche ergeben sich u.a. durch die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen wie z.B. HACCP (Hazard Analysis Critical Control Point), GMP (Good Manufactoring Practise), EHEDG (European Hygienic Equipment Design Group), 3A (Sanitary Standards Administration Council), FDA (US Food & Drug Administration).
Die Prozeßtechnik muß unter allen Poduktionsbedingungen eine hygienische und sterile Arbeitsweise ermöglichen. Dies geschieht u.a. Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf Schwachstellen-Analysen der letzten 4 Jahre in diesen Bereichen..
Reinigung/Desinfektion
Risiko ist nicht gleich Risiko. Das gilt auch für das Hygienerisiko bei Maschinen und Anlagen der Lebensmittelindustrie. Die Risikobeurteilung mittels des Hygiene-Risikographen kann eine Risikoeinstufung in eine von vier verschiedenen Risikoanforderungsklassen ergeben. Ihre Bandbreite reicht vom niedrigen Risiko (Klasse I) bis zu einem hohen Risiko (Klasse IV). Diesen Risikoanforderungsklassen müssen nun angemessene Hygienemaßnahmen gegenübergestellt werden. Dazu werden vier Kategorien der Hygienekonstruktion (KB, K1, K2, K3) gebildet.
In der Praxis kann derjenige, der den Risikographen verwendet, die Maßnahmen innerhalb der Kategorien auf den Verwendungszweck abstimmen und festlegen. Auch gibt es bei den Basismaßnahmen keine besonderen Anforderungen an die Oberflächenbearbeitung.B. B.
Reinigung/Desinfektion
Der vorliegende Beitrag beschreibt die Grundlagen und am konkreten Fallbeispiel der Brau Union Österreich AG die praktische Umsetzung der Lebensmittelhygieneverordnung. Im Detail werden die einzelnen Maßnahmen und die Umsetzung mit dem HACCP-Konzept ausgeführt.
Die Österreichische Lebensmittelhygieneverordnung (ausgegeben am 3. Februar 1998) enthält die allgemeinen Hygienevorschriften für Lebensmittel und behandelt im speziellen die Grundsätze eines HACCP-Systems zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit während aller Prozeßstufen [1]. Sie versteht sich als Umsetzung der Europäischen Richtlinie 93/43 EWG über Lebensmittelhygiene in nationales Recht und tritt mit 1. März 1999 in Kraft.
.. März 1999 in Kraft..
Reinigung/Desinfektion
Ziel der vorliegenden Arbeit war es, im Rahmen eines großangelegten Praxisversuchs festzustellen, inwieweit ein Bandschmiermittel mit desinfizierender Komponente zur Stabilisierung bzw. Verbesserung der Hygienesituation im Abfüllbereich beiträgt.
Reinigung/Desinfektion
Im letzten Teil dieser Artikelserie, die ausführlich die Auswirkungen von Reinigung und Desinfektion in der Brauerei auf die Abwasserverarbeitbarkeit und die ökologischen Auswirkungen untersuchte, werden Folgerungen für die Praxis gezogen, um Probleme durch die richtige Auswahl und Benutzung der Reinigungs- und Desinfektionsmittel im Vorfeld zu vermeiden.
Die Abwässer aus Brauereien weisen in der Regel eine gute biologische Abbaubarkeit auf. Dennoch sollte der Praktiker bei der Auswahl seiner Reinigungs- und Desinfektionschemie auch an den späteren Verbleib seiner Flotten nach dem Verwerfen denken. Aber auch die Mitbenutzer kommunaler Kläranlagen sind gehalten, sich über die ökologischen Auswirkungen ihrer Reinigungs- und Desinfektionstätigkeiten Gedanken zu machen..
Reinigung/Desinfektion
Um Produktionsverluste zu vermeiden, Emissionen zu verhindern oder um den Verbleib umweltproblematischer Flüssigkeiten dokumentieren zu können, werden an den Umgang mit Flüssigkeiten immer höhere Anforderungen gestellt.
Zudem mußten bisher enorme Produktverluste durch nicht restlos entleerte Fässer hingenommen werden sowie zusätzliche Kosten durch die Aufwendungen für Restbeseitigung, Abwasserreinigung und Deponiebelastung.
Die Lösung bringt das Pumpwerk mit Rücklauf-Stop, einem völlig neuartigen Verschlußtopf, der unsichtbar im Pumpenfuß integriert ist. Dieser Verschlußtopf verriegelt den Einlauf des Pumpwerkes und verhindert so, daß die bereits restlos angesaugte Flüssigkeit wieder in das Faß zurücklaufen kann. Beim Fördern oder Umfüllen von Lösemitteln, Säuren, Laugen usw.ä.B..
Reinigung/Desinfektion
Die Bildung von Reibringen, auch als Scuffing bezeichnet, beeinträchtigt das Erscheinungsbild von Glasflaschen erheblich. Ausgedehnte Versuche zeigen, daß der Einsatz neuentwickelter Additive in der Flaschen-waschmaschine zu einer Halbierung der Schädigung führt. Dadurch ergeben sich über die Reinigung hinaus neue Aspekte bei der Auswahl geeigneter Produkte.
Die starke Konkurrenz im Getränkesektor fördert die Bemühungen der Brauereien und Getränkehersteller, dem eigenen Produkt ein möglichst charakteristisches Bild zu verleihen. Die Verpackung stellt unter diesem Aspekt ein wichtiges Instrument dar, um für Individualität und Unverwechselbarkeit zu sorgen.
Während bisher nur die Forderung des Brauerbundes bzw. der GDB, 1 – 2% bzw..