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Gastronomie

„loona – Das Etikett für die Gastronomie“ heißt die erste NGV-Dachmarke im Bereich Alkoholfreie Getränke, die seit März exklusiv für den Absatzkanal Gastronomie verfügbar ist. Sie umfasst ein Sortiment von Wasser, Bittergetränken, Limonaden und Säften in Premium-Markenqualität. Gleiches gilt für die neuen NGV-Eigenmarken im Sekt- und im Wein-Bereich. Gastronomen können damit eigene Markenprodukte anbieten. Die NGV will mit den Eigenmarken erreichen, dass jeder NGV-Getränkefachgroßhändler jedem Gastronomie-Betriebstyp ein passendes Vollsortiment liefern kann.

Gastronomie

Mitte Februar 2011 nahm im norddeutschen Papenburg eine Kleinbrauerei ihren Betrieb auf. Die wenigsten Einwohner wissen davon, denn sie ist im Schiffsrumpf des Kreuzfahrtschiffes AIDAsol versteckt, das kürzlich das Baudock der Meyer-Werft verließ und gen Hamburg fuhr. Anfang April soll der Ozeanriese getauft werden. Braumeister Andre Klein muss also schon vor der Jungfernfahrt die ersten Sude in dem gläsernen Sudwerk (Brautechnik J. Albrecht) einmaischen und für den großen Augenblick die zehn Tanks á 10 hl füllen.

Gastronomie

280 Gastronomen und Hoteliers folgten der Einladung der Privat-Brauerei Zötler zum 27. Gastro-Forum, das Ende Januar in Kempten stattfand.

Gastronomie

Bislang rentierte sich ein Fassbierausschank für kleinere Gastronomietypen oder Gastronomen, die konzeptionell keinen Schwerpunkt auf Bier legen (Cafés, mobile Caterer), nicht. Die Investitionen in Schanktechnik und die laufenden Kosten für Wartung oder Reinigung sind Hemmschwellen, die diese Gastronomietypen häufig davor abschrecken, gezapftes Bier anzubieten. Durch das breite Marken-Sortiment des PerfectDraft-Systems (Beck’s Pils, Beck’s Gold, Hasseröder, Franziskaner, Diebels Alt und Löwenbräu) möchte InBev Gastronomen dazu begeistern, die Sechs-Liter-Mehrwegfässer einzusetzen und den Kunden damit in Form einer Sortimentserweiterung oder als Hauptausschankmöglichkeit Fassbierqualität anzubieten..

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Um lange Warteschlangen am Offenausschank zu vermeiden, hat die Event Dispense Aps, Arhus/DK, ein leicht zu bedienendes Schnellzapfsystem entwickelt, das ohne zusätzliche Elektronik auskommt und rein mechanisch funktioniert.

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Beim 22. Expertentreffen Getränkeschankanlagen, das der Lehrstuhl für Verfahrenstechnik disperser Systeme (VdS) der TU München am 10. Januar unter Leitung von Johannes Tippmann veranstaltete, stand der Nachmittag ganz im Zeichen der Schankhygiene und neuer Entwicklungen.

Gastronomie

Mit Klaus Kobjoll vom Schindlerhof in Nürnberg und Bernhard Rothenberger vom Auerbachs Keller in Leipzig in der Kategorie Food sowie Johanna Ismayr vom Bundespressestrand in Berlin und Petros Siamitras vom Riva in Düsseldorf in der Kategorie Beverage stehen die Nominierten für den Deutschen Gastronomiepreis 2010 fest. Die unabhängige Jury gebildet aus elf Branchenexperten und den beiden Vorjahres-Preisträger, nominierte die vier Gastronomen aus einer Vorauswahl von 51 qualifizierten Bewerbern.

Gastronomie

Eine Rekordteilnehmerzahl von 110 Vertretern aus Brauereien, Fachverbänden, der Zulieferindustrie und dem Service-Bereich konnte Johannes Tippmann vom Lehrstuhl für Verfahrenstechnik disperser Systeme (VdS) der TU München am 10. Januar beim 22. Expertentreffen Getränkeschankanlagen in Weihenstephan begrüßen. Da er den Lehrstuhl in absehbarer Zeit verlassen wird und diese Veranstaltung somit letztmalig moderierte, war das wachsende Interesse an der Ausschanktechnik auch ein besonderer Dank an sein langjähriges Engagement auf diesem Gebiet.

Gastronomie

Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) erhalten auch in diesem Jahr wieder das Formular „Lohnnachweis“. Dieses muss der Unternehmer auch dann bis zum 11. Februar 2011 ausgefüllt bei der BGN einreichen, wenn er selbst nicht mehr BGN-versichert ist. Mit dem Nachweis erfragt die Berufsgenossenschaft die Arbeitsstunden und Arbeitsentgelte der Beschäftigten im Jahr 2010, um den Beitrag für das abgelaufene Jahr berechnen zu können. Bei unvollständigen oder fehlenden Lohnnachweisen ergänzt die BGN die fehlenden Angaben (§ 165 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VII). Dabei sind finanzielle Nachteile für betroffene Unternehmen möglich. Hat die BGN den Beitrag zu niedrig angesetzt und die Deutsche Rentenversicherung stellt dies bei der Prüfung des Unternehmens fest, so kommen oft Nachzahlungen für mehrere Jahre auf den Betrieb zu.

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