Diverses
Umwelt-Audit-Verordnung umgesetzt -- Der deutsche Bundestag hat am 22. Juni 1995 das sog. Umwelt-Audit-Gesetz (UAG) beschlossen, mit dem die seit April geltende EU-Richtlinie (EWG) Nr. 1836/93 verspätet für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt wird. Danach können Unternehmen noch in diesem Jahr ihre Fertigungsverfahren und Produkte einer freiwilligen Umweltprüfung unterziehen und sich auch zertifizieren lassen. Ziel dieses EU-Öko- Audits ist es, durch firmeninterne Kontrollen den Umweltschutz immer stärker in die strategische Unternehmensführung zu integrieren und ihm einen klar definierten Stellenwert im Betriebsablauf zuzuweisen. Durch Offenlegung der ökologischen Daten und Fakten erhält die Öffentlichkeit Einblick in das umweltrelevante Verhalten eines Betriebes.a..
Diverses
Leitfaden zum Aufbau eines Umweltmanagement-Systems -- Der Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien stellte am 29. Juni 1995 in Nürnberg einen Leitfaden zum Aufbau eines Umweltmanagement-Systems und ein Muster-Umweltschutz- Handbuch für mittelständische Brauereien nach der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 der Öffentlichkeit vor. Dabei betonte Geschäftsführer Roland Demleitner, daß für die Mittelstandsbrauer deutsches Bier, Reinheitsgebot und die Verantwortung für die Umwelt seit jeher miteinander verbunden seien. Das Reinheitsgebot beginne beim Anbau der Rohstoffe, setze sich beim Brauprozeß fort und ende beim Vertrieb der Biere. Aus diesem Grunde habe sich der Bundesverband von Anfang an mit der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Die Verordnung hat lt. 400 Stunden.
Rohstoffe
Hopfenmarkt und Gemeinsame Marktordnung -- Der Welthandel hat für die Hopfenerzeuger und -verbraucher in der europäischen Gemeinschaft große Bedeutung; die Gemeinschaftserzeugung konnte bisher im wesentlichen dank ihrer Wettbewerbsfähigkeit, auf dem Weltmarkt sowie der elastischen und qualitativen Anpassung der Erzeugung an die Absatzmöglichkeiten verwertet werden. Die gemeinsame Marktorganisation soll diese Situation nicht wesentlich ändern.
Archiv
Die örtlichen Abwassersatzungenen sehen gewöhnlich vor, daß Abwasser nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden darf, wenn dadurch die Einrichtungen der öffentlichen Abwasseranlage in ihrem Bestand oder Betrieb nachteilig beeinflußt werden. Weiter heißt es dann, daß die Gemeinde die Einleitung des Abwassers in die öffentliche Abwasseranlage untersagen und von einer Vorbehandlung an der Abfallstelle oder von anderen geeigneten Maßnahmen abhängig machen kann, wenn derartige Gefährdungen oder Beeinträchtigungen zu befürchten sind. Auch kann die örtliche Abwassersatzung für die Beschaffenheit und Inhaltsstoffe des Abwassers bestimmte Höchstwerte vorgeben. Den Gemeinden steht nämlich die Befugnis zu, die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen zu regeln. 11..
Diverses
Betriebliches Umweltmanagement. Die EG-Öko- Audit-Verordnung -- Unternehmen nahezu jeder Größenordnung sehen sich aus Wettbewerbsgründen mit den Themen Reorganisation, Qualitätsmanagement und seit kurzem ebenso mit dem betrieblichen Ökologie-Management konfrontiert.
Diverses
Umweltrisiken im Griff -- Dieser Artikel beschreibt die aktuellen Änderungen der Umwelthaftpflichtversicherung, die prinzipiellen Möglichkeiten zum Umgang mit Risiken sowie die Rolle der Umweltrisikoprüfung im Zusammenspiel mit dem Controlling, vorrangig den Umweltcontrolling-Aufgaben. Ein Folgeartikel wird einen Praxisfall darstellen.
Gastronomie
Zahlungsanspruch auf Getränkebezugsverpfrichtung -- Im Laufe eines Jahres hatte ein Gastwirt drei Verträge mit einer Brauerei abgeschlossen. Dadurch erhielt er das Inventar mit einer Zahlungsverpflichtung in 45 bzw. 96 Monatsraten. Der Wirt verpflichtete sich im Vertrag, eine bestimmte hl-Menge pro Jahr abzunehmen. Bei Mehrbezug sollten 12,50 DM gutgeschrieben, bei Minderbezug der Wirt belastet werden. Nach Unstimmigkeiten kündigte der Wirt an, Bier von anderen Brauereien beziehen zu wollen. Die Brauerei war damit einverstanden, forderte aber sofort die rückständigen Zahlungen aus den Verträgen. Der Lieferant hatte somit den Gastwirt beim Wort genommen. Bei allen drei Verträgen entfiel sowohl die Bezugsverpflichtung als auch die Ratenzahlungsabsprache einvernehmlich..
Archiv
Leitfaden zum Aufbau eines Umweltmanagement-Systems -- Der Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien stellte am 29. Juni 1995 in Nürnberg einen Leitfaden zum Aufbau eines Umweltmanagement-Systems und ein Muster-Umweltschutz- Handbuch für mittelständische Brauereien nach der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 der Öffentlichkeit vor. Dabei betonte Geschäftsführer Roland Demleitner, daß für die Mittelstandsbrauer deutsches Bier, Reinheitsgebot und die Verantwortung für die Umwelt seit jeher miteinander verbunden seien. Das Reinheitsgebot beginne beim Anbau der Rohstoffe, setze sich beim Brauprozeß fort und ende beim Vertrieb der Biere. Aus diesem Grunde habe sich der Bundesverband von Anfang an mit der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Die Verordnung hat lt. 400 Stunden.
Gastronomie
Kohlensäure-Mini-Tank-System. Ein System etabliert sich -- In den USA sind Mini-Tank-Systemen der Hit. Sie sind dort bereits in über 50 000 gastronomischen Betrieben im Einsatz. Mit ihrer Hilfe lassen sich Bier und Limonaden schnell, einfach und problemlos zapfen.
Markt
Steuerpflichtiger Bierabsatz nach Ländern -- Tabelle
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