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Markt

Im Jahre 2000 erzielten die Unternehmen im Gastgewerbe in Deutschland aus dem Verzehr von Speisen und Getränken rd. 65 Mrd DM, d.h. 777 DM/Einwohner. Im gesamten Bereich Gastgewerbe waren rd. 1 Mio Personen beschäftigt, davon 45% in Teilzeitbeschäftigung.

Markt

Nach Berechnungen des Deutschen Brauer-Bundes lag der Pro-Kopf-Verbrauch bei Bier nach vorläufigen Berechnungen im Jahre 2000 in Deutschland bei 125,5 l. Der Gesamtbierverbrauch betrug 103,055 Mio hl, die Bevölkerungszahl wurde mit 82,1 Mio eingesetzt.

Recht

§ 17 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz verbietet es, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt insbesondere vor, wenn zur Täuschung geeignete Bezeichnungen, Angaben, Aufmachungen, Darstellungen oder sonstige Aussagen über die Herkunft der Lebensmittel, ihre Menge, ihr Gewicht, über den Zeitpunkt der Herstellung oder Abpackung, über ihre Haltbarkeit oder über sonstige Umstände, die für die Bewertung mitbestimmend sind, verwendet werden. Da auch Bier ein Lebensmittel im Sinne des Gesetzes ist, gilt die Regelung auch für dieses Getränk.
(Urteil des Oberlandesgerichts München vom 30. Mai 2000, 3 U 4500/99)..

Diverses

Der folgende Beitrag beschreibt besonders im Blick auf den Produktionsbetrieb die Aufgaben des Informationsmanagements. Die Einordnung in das Produktionscontrolling wird begründet. Schließlich wird noch auf spezielle Controllingmethoden hingewiesen.

Die betriebliche Leistungserstellung wird erst durch die entsprechenden Informationen ermöglicht. Dieses erforderliche zweckorientierte Wissen ist, wie alle betrieblichen Produktionsfaktoren, einem stetigen Wandel unterworfen, und deshalb ist es sinnvoll zu überprüfen, ob bestehende Informationssysteme die an sie gestellten Erwartungen noch erfüllen. Informationsmanagement ist dabei die Aufgabe, die Komponenten und Funktionen der Informationsversorgung geschickt zu entwickeln und aufeinander abzustimmen.o.u.) ausgewählt werden.

Recht

In einem Rechtsstreit hatte die Arbeitgeberin beim Betriebsrat die Zustimmung zur tariflichen Umgruppierung des Betriebsratsvorsitzenden in eine niedrigere Lohngruppe beantragt, da die bisherige unzutreffend sei. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung. Der Vorsitzende nahm an der Beratung, nicht hingegen an der Abstimmung teil. Ein Ersatzmitglied wurde nicht hinzugezogen.
In ihrer Klage vertrat die Arbeitgeberin die Auffassung, der Beschluss des Betriebsrats sei unwirksam. Der Betriebsratsvorsitzende habe auch an der Beratung nicht teilnehmen dürfen. Jedenfalls hätte ein Ersatzmitglied geladen werden müssen. Sie beantragte festzustellen, dass die Zustimmung zur Umgruppierung, da sie nicht binnen der gesetzlichen Wochenfrist verweigert worden sei, als erteilt gilt..

Recht

Im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Gleitzeitmanipulation haben die Arbeitsvertragsparteien einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen. Diesen Vertrag hat der Arbeitnehmer mit der Begründung angefochten, er sei durch rechtswidrige Androhung einer fristlosen Entlassung zum Vertragsabschluss genötigt worden. Seine Feststellungsklage, mit der er die Fortdauer des Arbeitsverhältnisses festgestellt wissen wollte, hatte in zwei Instanzen Erfolg. Die zugelassene Revision führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache.
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist es äußerst fraglich, ob tatsächlich von einer widerrechtlichen Drohung auszugehen ist, wie das Landesarbeitsgericht meint. August 1999 - 2 AZR 832/98)..

Gastronomie

Wenn in einem Gaststättenpachtvertrag eine Getränkebezugsverpflichtung vorge-sehen ist, gelten für das Vertragsverhältnis die Bestimmungen des Verbraucher-kreditgesetzes, die dem Pächter ein besonderes Widerrufsrecht einräumen. Dafür muss nicht der Begriff "Widerruf" verwendet werden. Es kommt darauf an, ob aus der Erklärung des Pächters der Wille erkenntlich wird, die vertragliche Bindung nicht mehr anerkennen zu wollen.
Dieses Widerrufsrecht steht dem Pächter regelmäßig für eine Woche nach Abschluss des Vertrages zu. Diese Wochenfrist ist dann maßgeblich, wenn der Pächter über sein Recht zum Widerruf in der Weise belehrt worden ist, wie es in § 7 Verbraucherkreditgesetz vorgeschrieben ist.
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18.4..

Markt

Der Ausstoßmotor für Bier läuft nicht so rund, wie dies die Brauer unterschiedlich laut beklagen.

Nicht genug, viele Brauer sind schon zufrieden, wenn bisherige Ausstoßwerte erreicht werden, wobei es meist klug ist, über die jeweiligen Umsatzerlöse den Mantel des Schweigens zu legen. Gleiches gilt über die Gewinnmargen, sofern diese aus rechtlichen Gründen nicht publikationspflichtig sind.

Nochmals davongekommen zu sein, bleibt ein magerer Trost, das kommende Geschäftsjahr zeichnet sich als das schwerste ab, von den nachfolgenden ganz zu schweigen. Die Kaffeesatzleserei hat immer Konjunktur, gleichermaßen in der Wirtschaft wie auch in der Politik.

Bier ist heute kein Selbstläufer. Es lohnt sich darüber intensiv nachzudenken... Wer jedoch bestehen will, m.

Diverses

Es werden die Ergebnisse der Wahl der schönsten Bierdeckel- und Etikettenserien, Kartenspielen, Bierdosen und Kronkorken vorgestellt, die von der Förderergemeinschaft von Brauerei-Werbemittel-Sammlern e.V., Bad Rappenau, prämiert wurden.

Auch in diesem Jahr wurde vom Vorstand aus der Fülle der neu erschienenen Werbemittel eine Auswahl zusammengestellt, aus der die Mitglieder der FvB die schönsten ausgesucht haben.

Die FvB gratuliert allen Siegern, die mit einer Anerkennungsurkunde ausgezeichnet wurden.

1. Bierdeckel-Inland

1. Stein, Schloßbrauerei: Gebäude 25,2%
2. Pritzwalk, Brauerei Preussen Pils: Edition 2000 20,3%
3. Köln, Privatbrauerei Reissdorf: Karneval 18,9%

2. St....

Marketing

Mit Ausgaben von über 35 Mrd DM kann die werbetreibende Wirtschaft (TV, Print, Hörfunk und Plakat) mit einem Plus von 11,9 Prozent (1999: + 6,2%) auf ein Rekordjahr zurückblicken. Nach Aangaben von AC Nielsen Werbeforschung/S+P GmbH stehen die Massenmedien mit einem Plus von 24,8 Prozent auf 3,34 Mrd DM an der Spitze vor dem Automarkt mit 3,06 Mrd DM (-3,6%), den Telekommunikationsnetzen mit 2,76 Mrd DM (+19,4%) und den Handelsorganisationen mit 2,78 Mrd DM (+20,3%). Bier liegt mit 0,76 Mrd DM (+1,9%) an zwölfter Stelle. Auf Platz 17 rangieren die Alkoholfreien Getränke mit unverändert 0,49 Mrd DM.

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