Mit dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) hat der Bundestag am 18. April 2019 die Richtlinie (EU) 2016/943 vom 8. Juni 2016 umgesetzt. Geheimnisse müssen gemäß des neuen Stammgesetzes nachweisbar adäquat geschützt werden – und die Analyse von Produkten der Konkurrenz ist nun straffrei möglich. Die Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek empfiehlt deutschen Unternehmen, sich darauf vorbereiten.