Auch ein Kölsch-Leicht oder ein alkoholfreies Kölsch können zur Biersorte Kölsch gehören, wenn sie aus dem Herkunftsbereich von Kölsch stammen und es sich bei ihnen im Sinne der Kölsch-Konvention um ein als Vollbier original eingebrautes Kölsch handelt, dem nachträglich der Alkohol ganz oder zum Teil entzogen worden ist. --