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28.10.1999

Das Weißenseer Reinheitsgebot in der „Statuta thaberna” von 1434

Im folgenden Bericht kommentiert der Autor die „Wirtshausregeln und Gesetze über das Brauen von Bier“ der Landgrafenstadt Weißensee in Thüringen 1434.
Die „Statuta thaberna”, die diesem Text zugrunde liegen, sind in dem „Verzeichniß etlicher alten Statuten zue Weißensee, Nebst einer Nachricht, wie das Geleit vor Alters hier angegeben worden de anno MCCCCXXXIV. Seqq. (1434)” enthalten.
Das Weißenseer Stadtbuch (Historisches Archiv Weißensee, Rep. B., Tit. II Nr. 3) wurde in den 1420er Jahren angelegt.
Benutzt wurden Blätter mit zwei verschiedenen Wasserzeichen, die so gebunden und beschrieben sind, daß von einer gleichzeitigen Verwendung ausgegangen werden kann. Zwei der in dem Stadtbuch aufgeführten Zins- bzw. Steuerregister sind auf 1426 (Bl. 53 ff) und 1430 (Bl. 77 r / v).

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