Archiv
Aufgrund der Orientierung an den Verbraucherbedürfnissen hat die Spirituosen-Branche das Jahr 2008 auf dem Umsatzniveau des Vorjahres abgeschlossen – bei durchschnittlich stagnierenden bis rückläufigen Absätzen. Das teilt der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure [EV] in Bonn mit.
Rohstoffe
Die Ernteschätzung im Anbaugebiet Tettnang fand am 14. August 2009 statt. Auf einer Gesamtanbaufläche von 1221 Hektar (davon 56 Hektar Junghopfenfläche) wurde ein Gesamtertrag von 32 800 Zentnern (1640 Tonnen) geschätzt. Die voraussichtliche Erntemenge der einzelnen Anbaugebiete finden Sie in nebenstehender Tabelle.
Markt
Die Weltbierproduktion ist laut aktuellem Barth Bericht 2008/2009 im Jahr 2008 auf rund 1,815 Milliarden Hektoliter gestiegen (2007: 1,787 Mrd hl). Welche Brauereigruppen dabei den weltweiten Biermarkt angeführt haben, erfahren Sie in der Übersicht „40 größten Brauereien weltweit“, abrufbar unter www.brauwelt.de – Recherche/BrauStatistik.
Markt
Die nachfolgende Rangfolgeliste für die Jahre 2008 und 2007 zeigt die meldenden Unternehmen mit dem Gesamtumsatz und Gesamtabsatz (in Mio hl) für 50 gemeldete GFGH-Unternehmen mit einem Umsatz von über 30 Mio EUR. Weiterhin erfolgte eine überregionale Aufteilung in Nord-, Ost-, West- und Süddeutschland. Ferner ist in einer separaten Spalte jeweils nur der Großhandelsumsatz aufgeführt.
Recht
Ein arbeitsloser 42-jähriger Groß- und Außenhandelskaufmann Arbeitslosengeld II. Schriftlich bewarb er sich auf eine Stellenanzeige, die u. a. folgenden Wortlaut hatte: „…. Wir suchen ... sofort: jüngere/n Buchhalter/in in Vollzeit. Ihr Profil: Abgeschlossene Berufsausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung in Rechnungswesen, Finanzbuchhaltung und MS-Office, betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse sind wünschenswert. Ihre Aufgaben: Alle anfallenden Arbeiten in der Fibu, Zahlungsverkehr und Mahnwesen, Begleitung bei der Einführung eines neuen Warenwirtschaftssystems, Aufgaben in der Assistenz der Geschäftsführung. …“ Der Bewerbung legte er sein Zeugnis der FOS Wirtschaft, eines über eine Ausbildung bei einem Autohaus, ein Prüfungszeugnis über seine Ausbildung zum Groß- und Außenhandels-Kaufmann, ein Abschlusszeugnis der berufsbildenden Schule sowie ein Zeugnis eines Maschinenschreibinstituts bei.
Marketing
In der BRAUWELT Nr. 24, 2009, S. 731 ff., wurde ausführlich die Vorbereitungsphase beschrieben, die notwendig ist, um gezielt aktive Pressearbeit betreiben zu können. So gerüstet kann der kommunikative Start getätigt werden. Dieser Beitrag fasst zusammen, mit welchen Maßnahmen man die Medien erreichen und seine Botschaften nachhaltig in den Köpfen der Journalisten verankern kann.
Management
Im Zuge der derzeit auf dem gesamten Weltmarkt herrschenden Finanzkrise wird die 1A-Bonität und dadurch bedingt das „Rating“ von Unternehmen und Unternehmern zukünftig erheblich an Bedeutung gewinnen. Teil 1 ging unter handelsrechtlichen Aspekten der Frage nach, wie Unternehmen der Brauwirtschaft sowie Mineralwasserbetriebe dem immanent großen Risiko der „Nichtfinanzierung“ durch Banken begegnen können. Teil 2 befasste sich mit den steuerrechtlichen Entscheidungen, während die Bewertungsmethodik Gegenstand dieses dritten Teils ist.
Management
Im Tante-Emma-Laden war alles noch ganz einfach. Da konnte man sich die Vorlieben der Familien Müller und Schmidt merken und ein Angebot ganz nach deren Wünschen und Bedürfnissen zusammenstellen. Heute ist die Datenbank unser „digitales Gedächtnis“ und unerlässlich für erfolgreiches Marketing. Lesen Sie hier für die Praxis sofort anwendbare Ratschläge zur optimal geführten Datenbank.
Recht
Nach § 615 BGB kann der Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. Zur Nachleistung der Arbeit ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9.7.2008 – 5 AZR 810/07 – ruht auch bei Zugrundelegung der Saisonabhängigkeit des Betriebes die Arbeitspflicht in einem fest bestimmten Zeitraum. Dasselbe gilt für „umsatzschwache Wintermonate“ und die „witterungsbedingte Einstellung der Tätigkeit“. Der Arbeitgeber hat nicht die Möglichkeit, den Arbeitnehmer einseitig von der Arbeit freizustellen, um seiner Vergütungspflicht zu entgehen. Die Arbeitspflicht bleibt bestehen. Die Arbeitspflicht entfällt auch nicht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht zur Arbeit abgerufen hat. Bei einer wirksamen Vereinbarung von Abrufarbeit ist der Arbeitnehmer nur im Umfang des jeweiligen Abrufs durch den Arbeitgeber zur Arbeitsleistung berechtigt und verpflichtet. Soweit der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu Recht nicht abruft, fällt die Arbeit nicht aus.
Management
Warum die Wirtschaftskrise nicht nur Defizite bloßstellt, die zu Risiken werden, sondern auch Chancen aufzeigt. Oder wie ein passendes Sprichwort sagt: „Wird der Wind rauer, bauen die einen Mauern, die anderen Windmühlen.“
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