Recht
Rückwirkend verbesserte Auslandsreisekostensätze -- Auf Veranlassung des Bundesfinanzministeriums sind mit den obersten Finanzbehörden der Länder verbesserte Auslandsreisekostensätze abgestimmt worden. Nach einer Anhörung der führenden Wirtschaftsverbände und des Bundesrechnungshofs war offenkundig geworden, daß die vom Bundesministerium des Innern zum 1. 1. 1994 neu festgesetzten Auslandstagegelder den Bedürfnissen im Handel und in der Industrie nicht gerecht werden. Die nunmehr beschlossene Regelung sieht rückwirkend zum 1. Januar 1994 folgendes vor: - Die steuerlichen Höchstbeträge für die Anerkennung von Verpflegungsmehraufwand können bei mehrtägigen Auslandsdienstreisen als Pauschbeträge angesetzt werden. 3. 1994 angesetzt wurden (BMF-Finanznachrichten 17/94)..
Recht
Anforderung an eine wirksame Rechnungsberichtigung i. S. des _ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG -- Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt gemäß dem BMF-Schreiben vom 15. 2. 1994, DB 1994 S. 406 folgendes: 1. Abweichend von Abschnitt 189 Abs. 6 UStR ist in den folgenden Fällen eine wirksame - von der Steuerschuld nach _ 14 Abs.B. Privatperson oder nicht unternehmerische Körperschaft). Der leistende Unternehmer (Rechnungsaussteller) hat nachzuweisen, oder glaubhaft zu machen, daß diese Voraussetzungen erfüllt sind. 2. Die Berichtigung der zu hoch ausgewiesenen Umsatzsteuer i.S. des _ 14 Abs. 2 UStG erfolgt durch Berichtigungserklärung des leistenden Unternehmers (Rechnungsaussteller) gegenüber dem Leistungsempfänger. 3.S. des 14 Abs. 4.S..
Markt
Getränke-konjunkturtest Mai 1994 -- Biere: Die Geschäftslage hat sich im Berichtsmonat deutlich belebt. Ein Fünftel der befragten Brauereien beurteilten sie als gut. Dank reger Nachfrage hat jede zweite Brauerei ihren Bierausstoß erhöht. Die Verkaufspreise zeigten nur ganz vereinzelt steigende Tendenz; auch für die nächsten drei Monate wird mit keinen nennenswerten Preiserhöhungen gerechnet. Bezüglich der weiteren Geschäftsentwicklung herrscht teilweise Skepsis, d. h. die Testfirmen rechnen mit einer Geschäftsverschlechterung, obgleich das Exportgeschäft teilweise recht positiv beurteilt wird. Erfrischungsgetränke: Nicht ganz so positiv gestimmt waren die Erfrischungsgetränkehersteller; sie sprachen teilweise von einer schlechten Geschäftslage..
Recht
Steuerermäßigung für unabhängige Brauereien -- Der Vorsitzende des Ausschusses für Mittelstandsfragen des Deutschen Brauer-Bundes, Dr. Nils Goltermann, führte in Begleitung der Geschäftsführungen des Deutschen Brauer- Bundes und des Bayerischen Brauerbundes am 6. Juli 1994 ein Gespräch mit Staatssekretär Dr. Zeitler, Bundesministerium der Finanzen, in dem es vorrangig um die Beschränkung der Steuerermäßigung auf rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Brauereien ging. Dr. Goltermann wies einleitend mit Nachdruck darauf hin, daß der Deutsche Brauer-Bund die im Biersteuergesetz verankerte Steuerermäßigung in keiner Weise in Frage stellen oder auch nur gefährden will. Hierfür wurden konkrete Fälle vorgelegt. Dr. Deshalb gab Dr..
Archiv
Aromaorientierte Kochung. Neue Entwicklung rund um die Würzepfanne -- Im nachfolgenden Artikel wird ein neues Verfahren bei der Würzekochung vorgestellt, das eine verbesserte Austreibung von Aromastoffen durch ein Doppelschirm-Modell gewährleistet.
Markt
Erstmals weniger als 700 Braustätten in Bayern -- Erstmals in der Geschichte der bayerischen Brauwirtschaft liegt die Zahl der gewerblichen Braustätten unter 700. Im Jahre 1992 gab es in Bayern noch 746 und 1993 noch 715 Brauereien. Als Ursache für den starken Rückgang der Braustätten nannte Dr. Georg Schneider, Präsident des Bayerischen Brauerbunds, in erster Linie den stark rückläufigen Bierausstoß. Im Jahre 1993 belief sich der Ausstoß aller bayerischen Brauereien auf noch 27,3 Mio hl, gegenüber 1992 ein Minus von 7%. Während in Südbayern der Ausstoßrückgang mit 4,6% in etwa im Bundesdurchschnitt lag, war der Norden Bayerns mit einem Rückgang von 10,6% erheblich stärker betroffen, eine Folge auch der rückläufigen Lieferungen in die neuen Bundesländer. T..
Recht
Anspruch aus Palettentauschvertrag -- Als aus einem Frachtvertrag ein Zahlungsanspruch in Höhe von rund 17 000 DM geltend gemacht wurde, meinte der Kunde, er könnte mit einer Gegenforderung aufrechnen. Er berief sich dafür auf den vorgenommenen Tausch von Paletten und Gitterboxen im Rahmen der bestehenden Geschäftsbedingungen. Jedoch konnte nicht festgestellt werden, daß der Frachtunternehmer sich dem Kunden gegenüber verpflichtet hatte, nach Kündigung oder nach Ende der Geschäftsbeziehungen einen zu seinen Lasten verbliebenen Saldo in der Stückzahl getauschter Paletten und Gitterboxen nach deren Verkehrswert in Geld auszugleichen. Entgegen der Auffassung des Kunden war der Frachtunternehmer auch nicht durch schlüssiges Handeln zu einem solchen Saldoausgleich verpflichtet. 12..
Archiv
Übergang von Chargenfertigung zu kontinuierlichen Verfahren bei der Bierherstellung -- In diesem Beitrag soll die Bedeutung der Verweilzeit bzw. des Verweilzeitspektrums für die Produktqualität in kontinuierlichen Verfahren erläutert werden.
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