03.11.2015

Was ist denn noch möglich im Rahmen des Reinheitsgebotes?

Vier Inhaltsstoffe sind nach dem Bayeri­schen Reinheitsgebot erlaubt: Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Das erscheint auf den ersten Blick sehr unkompliziert. Aus dieser einfachen Begrifflichkeit sind jedoch sehr viele Biersorten entstanden, die sich unter anderem durch ein sehr hohes Genusspotenzial auszeichnen. Spannenderweise sind die Möglichkeiten innerhalb dieser Gesetzmäßigkeiten immer noch nicht ausgeschöpft.

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld