19.05.1999

Prozeßtechnische Anlagen. Praxishinweise für Planung und Ausführung

Ständig steigende Ansprüche an die Produktqualität erfordern klar definierte Bedingungen, unter denen Produktionsanlagen zum Einsatz kommen. Diese Ansprüche ergeben sich u.a. durch die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen wie z.B. HACCP (Hazard Analysis Critical Control Point), GMP (Good Manufactoring Practise), EHEDG (European Hygienic Equipment Design Group), 3A (Sanitary Standards Administration Council), FDA (US Food & Drug Administration).
Die Prozeßtechnik muß unter allen Poduktionsbedingungen eine hygienische und sterile Arbeitsweise ermöglichen. Dies geschieht u.a. Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf Schwachstellen-Analysen der letzten 4 Jahre in diesen Bereichen..

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