22.09.1998

Ertragsorientierte Pachtwertberechnung in der Gastronomie

Starke Resonanz erfuhr der Vortrag von RA WP StB Dr. Armin Wendelstein, Geschäftsführer der Landestreuhand Weihenstephan, bei der diesjährigen Brauwirtschaftlichen Tagung in Weihenstephan am 28. April 1998 über die ertragsorientierte Pachtwertberechnung in der Gastronomie.
Seit 1992 sind, wie Dr. Wendelstein ausführte, mehrere Entscheidungen von Oberlandesgerichten ergangen, in denen Pachtverträge als sittenwidrig gemäß § 138 Abs. 1 BGB und damit als nichtig eingestuft worden sind, weil der Pachtzins mehr als das Doppelte des von einem Sachverständigen geschätzten Ertragswertes betragen hat. Die Gerichte haben die Berechnung des Pachtzinses vorgezogen, die die Ertragsfähigkeit berücksichtigt und die sich am Durchschnitt der jeweiligen Betriebsart orientiert..

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