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15.11.1996

Die Stromversorgung des Brauereibetriebes. Fortsetzung

Die Stromversorgung des Brauereibetriebes. Fortsetzung -- Lieferverträge: Die Fremdstromversorgung von Brauereien ist meist mittels Sonderabnehmerverträgen mit dem Energieversorgungsunternehmen (EVU) geregelt. Ausnahmen stellen Gasthausbrauereien und kleine handwerkliche Betriebe dar, die mittels allgemeiner Tarife (Haushaltstarif) abgerechnet werden können. Im Liefervertrag und seinen Anlagen ist geregelt, wie sich die Stromkosten zusammensetzen. Der Arbeitspreis ist der Preis für die verbrauchten kWh. Er bezieht sich immer auf die Wirkarbeit. Man unterscheidet in Deutschland unterschiedliche Tarifzeiten: - Hochtarifzeit (HT-Zeit), z.B. 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr; - Niedertarifzeit (NT-Zeit), z.B. 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Die Hochtarifdauer kann kürzer oder länger sein.a. Jahr]..

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