Eingabehilfen öffnen

15.11.1996

Die Stromversorgung des Brauereibetriebes. Fortsetzung

Die Stromversorgung des Brauereibetriebes. Fortsetzung -- Lieferverträge: Die Fremdstromversorgung von Brauereien ist meist mittels Sonderabnehmerverträgen mit dem Energieversorgungsunternehmen (EVU) geregelt. Ausnahmen stellen Gasthausbrauereien und kleine handwerkliche Betriebe dar, die mittels allgemeiner Tarife (Haushaltstarif) abgerechnet werden können. Im Liefervertrag und seinen Anlagen ist geregelt, wie sich die Stromkosten zusammensetzen. Der Arbeitspreis ist der Preis für die verbrauchten kWh. Er bezieht sich immer auf die Wirkarbeit. Man unterscheidet in Deutschland unterschiedliche Tarifzeiten: - Hochtarifzeit (HT-Zeit), z.B. 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr; - Niedertarifzeit (NT-Zeit), z.B. 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Die Hochtarifdauer kann kürzer oder länger sein.a. Jahr]..

BRAUWELT-Newsletter

Erhalten Sie jede Woche kostenlos die neuesten BRAUWELT-News direkt in Ihr Postfach!
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalten Sie jede Woche kostenlos die neuesten BRAUWELT-News direkt in Ihr Postfach!
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

37. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 11.01.2026 - 12.01.2026
Getränke Impuls Tage
18.01.2026 - 21.01.2026
kalender-icon