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19.05.2000

Über den natürlichen Zitronensäuregehalt von Bier

Dem neuen Zusatzstoffrecht entsprechend ist Zitronensäure als Zusatzstoff zur pH-Absenkung zugelassen.
Um den Nachweis eines deklarationspflichtigen Zusatzes im Bier führen zu können, muß der Bereich des natürlichen Gehaltes bekannt sein. Zur Abgrenzung wurde dieser statistisch ausgewertet (Normalverteilung).
Nach der Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebens-mitteln zu technologischen Zwecken (ZZulV) vom 29. Januar 1998 ist gem. Anlage 4 Zitronensäure (E 330) für Bier zugelassen. Wird bei der Herstellung von Bier Zitronensäure eingesetzt, so darf gemäß § 5 ZZulV dieses Bier nicht unter der Bezeichnung „nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut” oder unter gleichsinnigen Angaben in den Verkehr gebracht werden. aus der eingesetzten Rohfrucht (1, 2, 3, 4).B..

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