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16.08.2001

Rückverfolgung von Lebensmitteln und -zutaten

Komplexer werdende Warenströme und die immer weitergehende Unterteilung der Lebensmittelherstellungsverfahren in Teilprozesse sowie die gleichzeitig höher werdenden Anforderungen - auch des Gesetzgebers - an die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit veranlassen Lebensmittelunternehmen zur Organisation durchgängiger Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte.
Definitionsgemäß ist mit "Rückverfolgbarkeit" gemeint, durch Zugriff auf relevante Informationen den - zeitlich zurückliegenden - Werdegang eines einzelnen Produktes von einem bestimmten Ort aus erschließen zu können - also sein Entstehen und das Vermarkten über verschiedene Stufen zu verfolgen.
Die Rückverfolgung bei Lebensmitteln gilt sowohl der Frage, wo und unter welchen Bedingungen eingesetzte Zutaten
z.B.d.R.B.
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