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BRAUWELT FIVE/Firmennachrichten
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Innovative Energieerzeugung fördern, Strom ohne Schadstoffemissionen erzeugen, den CO2-Ausstoß stark reduzieren bei gleichzeitig risikolosem finanziellen Engagement mit akzeptabler Rendite – dies alles stand hinter der jüngsten Investition der Brauerei Riegele in Augsburg.

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Im Vorfeld der ab Mai kommenden Jahres geltenden Regelungen zum Einwegpfand haben die Unternehmen Interseroh und C Clearing GmbH, eine CCR-Tochtergesellschaft, eine Interclearing-Vereinbarung geschlossen.

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Hannen Alt und Gatz Altbier werden ab dem 1. Februar 2006 im Lohnbrauverfahren von der Brauerei Königshof in Krefeld gebraut. Die Auswahl des neuen Partners wurde erforderlich, weil die bisherigen Verträge mit der Brauerei Oettinger in Mönchengladbach auslaufen. Auf ihrem Gelände der Brauerei Königshof entsteht zurzeit eine zusätzliche Logistikhalle, von deren Rampe aus die Biere von Carlsberg Deutschland künftig in die Regionen gehen: Hannen Alt und Gatz Altbier, Carlsberg Beer und Tuborg Pilsener, Holsten und Duckstein. Die Verwaltung der Hannen Brauerei zog schon im Dezember 2005 von Mönchengladbach nach Krefeld auf das Gelände der Brauerei Königshof..

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Eine Ernährung auf der Grundlage von niedrig glykämischen Lebensmitteln hat sich bei gesundheitsbewussten Verbrauchern insbesondere in Australien, Neuseeland und Südafrika bereits etabliert. Durch die Erfolgswelle so genannter Glyx-Diäten lässt sich aber auch in den USA und Europa ein zunehmendes Interesse der Verbraucher an Produkten mit einem niedrigen glykämischen Index beobachten. Bisher gab es „Low GI“-Produkte in erster Linie im Lebensmittelbereich. Wild bietet der Getränkeindustrie nun ein entsprechendes Konzept für Near Water-Getränke.

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Stichtag ist der 1. Mai 2006. Ab diesem Zeitpunkt wird die bereits im Mai 2005 vereinfachte Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen erweitert. Das Pfand wird dann nicht nur auf Einwegverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1-Liter bis 3,0-Liter abgefülltes Bier, Mineralwasser sowie Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure erhoben, sondern auch auf Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und alkoholhaltige Mischgetränke. Neben dieser Ausweitung müssen Einzelhändler auch alle pfandpflichtigen Einweggebinde nach Materialfraktion zurücknehmen. Das bedeutet, die Insellösungen im Einzelhandel sind abgeschafft.

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Der dänische Brauereikonzern Carlsberg, fünftgrößter Braukonzern der Welt, hat seine 25-prozentige Beteiligung an der größten Brauerei Südkoreas, der Hite Brewery, auf 11,2 Prozent reduziert und dafür rd. 255 Mio EUR kassiert. Carlsberg ist in 48 Ländern aktiv, beschäftigt etwa 31 000 Mitarbeiter und will auch demnächst seine Minderheitsbeteiligungen herunterfahren.

VERANSTALTUNGEN

Die Landesgruppe Nordbayern im Deutschen Braumeister- und Malzmeister-Bund besuchte anlässlich ihrer diesjährigen Herbstfahrt mit Mitgliederversammlung das Institut Romeis in Oberthulba, das ja erst kürzlich seine Versuchsbrauerei offiziell in Betrieb genommen hat. Die zahlreichen Teilnehmer waren sichtlich überrascht, dass sich das Institut Romeis in den letzten Jahren so gut entwickelt hat und sich heute in allen Bereichen auf dem modernsten Stand der Analytik präsentiert und nunmehr auch über eine hochmoderne Versuchsbrauerei verfügt.

Diverses

Der globale Biermarkt wächst nach Angaben der Canadean Ltd., Basingstoke/UK, weiter, trotz der ständigen Abnahme der Bierabsatzes in den traditionellen Bierländern in Westeuropa und in Nordamerika. Seit 1999 ist der Weltbierausstoß um 16 Prozent gestiegen, vor allem in Asien, Osteuropa und Lateinamerika.

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Symrise, einer der führenden Anbieter von Geschmacksstoffen weltweit, baut seine Produktion in Nördlingen weiter aus. Der Standort Nördlingen ist auf die Entwicklung und Herstellung von Aromen und Grundstoffen für die Getränkeindustrie spezialisiert.

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Die angestrebte Kooperation zwischen der Schlossbrauerei Kaltenberg und der so genannten „Kloster Andechs Gastronomie AG“ in Ulm zeigt nach dem Rückzug von Rainer Staiger, Vorstand der Gastro AG, deutlich: Staiger glaubt nicht mehr an einen Erfolg nach dem gegenwärtigen Stand des Verfahrens vor dem Landgericht München I im Prozess um die Wortbildmarke „Der Andechser“. Die Abtei vertritt aus guten Gründen die Überzeugung, dass die „Kloster Andechs Gastronomie AG“ weder so firmieren darf, noch dass sie rechtmäßiger Eigentümer der Wortbildmarke „Der Andechser“ ist. Die Abtei hat in der Vergangenheit großen Wert auf die Sicherung ihrer Namens- und Markenrechte gelegt..

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