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Voll besetzter Saal im Hopfenmuseum Wolnzach
24.09.2024

„Alles rankt sich um das Recht“

Hopfenrecht | Die Premiere am 6. Oktober 2023 war ein ­großer Erfolg. Der Tagungssaal im Wolnzacher Hopfenmuseum war bis auf den letzten Platz besetzt, als Rechtsanwältin Anna Kiermeier, Lehrbeauftragte am Institut für Landwirtschaftsrecht der Georg-August-Universität Göttingen und selbst Tochter einer Hallertauer Hopfenfamilie, die Teilnehmer unter dem Motto „Dem Hopfen sein Recht – Rechtliche Herausforderungen rund um die Sonderkultur“ zum 1. Hopfenrechtstag begrüßte. Jetzt geht die Tagung zum Hopfenrecht in die 2. Runde: am 8. November 2024 wieder im Wolnzacher Hopfenmuseum unter dem Motto „Alles rankt sich um das Recht – Rechtliche Herausforderungen rund um die Sonderkultur“.

Frau Kiermeier, die Teilnehmerzahl am 1. Hopfenrechtstag war ja überwältigend. Hätten Sie damit gerechnet?

Anna Kiermeier: Nein, damit habe ich nicht gerechnet. Die Rückmeldungen waren in der Tat sehr positiv! Gerade, wenn man eine Veranstaltung erstmals konzipiert, hat das auch immer etwas von „Wundertüte“: Passen die Themen? Der Tagungsort? Klappt das Networking zwischen den Teilnehmenden?

Doch so ganz aus dem Ärmel geschüttelt hatten wir das Konzept natürlich nicht. Die Idee zur Tagung entstand auf dem Weinrechtstag unseres Instituts für Landwirtschaftsrecht (Anm. d. Red.: siehe Kasten)! Dieser findet schon seit über einem Jahrzehnt alljährlich statt und bringt Akteure aus dem Weinbau zusammen. Als ich dort zum ersten Mal dabei war, wurde mir klar: Die Aufarbeitung rechtlicher Fragestellungen im Hinblick auf eine spezielle Sonderkultur könnte nicht nur für den Wein, sondern auch für den Hopfen interessant sein. Herausforderungen gibt es schließlich auch hier viele!

Über das Institut für Landwirtschaftsrecht

Das von Prof. José Martinez geleitete Institut wurde 1961 an der Georg-August-Universität in Göttingen gegründet und gilt als eine der führenden Institutionen für Agrarrecht in Europa.
Als Querschnittsmaterie durchzieht das Agrarrecht unsere Rechtsordnung und hat große gesellschaftliche Herausforderungen wie Ernährungssicherung, Klima-Umweltschutz, Tierschutz und Regionaler Zusammenhalt zum Inhalt. Die Forschung des Instituts ist daher interdisziplinär ausgerichtet und hat praktisch verwertbare Ergebnisse zum Ziel. Seine Aufgabe ist es, in der Lehre und Forschung das Agrarrecht zu fördern und gemeinsam mit der landwirtschaftlichen Praxis Lösungen für aktuelle und künftige Herausforderungen zu entwickeln. Das Institut finanziert sich im Wesentlichen aus den öffentlichen Mitteln der Universität und der Landwirtschaftlichen Rentenbank.


Von Seiten des Instituts gab es für meinen Vorschlag sofort viel Zuspruch. Für den Leiter Prof. José Martinez passt eine solche Veranstaltung gut zum Institutskonzept „Agrarrecht vor Ort“. Ziel ist es, bei diesen Veranstaltungen Rechtsfragen unmittelbar mit dem Landwirt und anderen Vertretern aus der Praxis zu erörtern und nicht ausschließlich unter Juristen. Es geht hier um einen Austausch auf Augenhöhe zwischen Wissenschaft, Unternehmern, Institutionen.

Gerade dieser intensive Austausch wurde von den Teilnehmern des 1. Hopfenrechtstags sehr positiv hervorgehoben. Spiegelbildlich war auch für die Referenten der Austausch mit den Teilnehmenden sehr spannend! Am Schluss der Veranstaltung gibt es ja immer eine kleine Podiumsdiskussion. Hier werden nochmals Fragen aus allen Bereichen behandelt, zu denen man sich vorher bereits im Speziellen austauschte. Diese Diskussion gibt gute Impulse.

Gab es konkrete Impulse, die vom 1. Hopfenrechtstag ausgingen?

Kiermeier: Ja, die gab es – und das zeigt, dass der Austausch über das gegenseitige Verstehen, Lernen und Diskutieren hinaus Spuren hinterlassen hat, weil sich jeder hier einbringen kann. 2023 habe ich in meinem Vortrag zum Hopfen-Baurecht darauf hingewiesen, dass die Freistellung der Hopfengerüstanlagen von der Verpflichtung zur Einholung einer Baugenehmigung auf eher tönernen Füßen steht. Hintergrund ist der Umstand, dass die Verfahrensfreiheit bisher von der Verwaltung mit der Auffang­norm, nämlich § 57 I Nr. 16 g BayBO, begründet wird. Diese benennt die Hopfengerüstanlage jedoch nicht explizit, sondern verweist abstrakt auf unbedeutende baulich Anlagen. Es bestand daher die Gefahr, dass einzelne Bauverwaltungen mangels klarer Regelungen künftig Baugenehmigungen fordern.

Anna Kiermeier

Der Verband der Deutschen Hopfenpflanzer konnte im Nachgang diese Problematik und die von mir vorgetragenen Argumente beim Bayerischen Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr platzieren. In der Folge hat das Ministerium in einer klarstellenden Stellungnahme die Verfahrensfreiheit der Hopfengerüstanlagen im Sinne von § 57 I Nr. 16 g BayBO bestätigt. Damit konnten wir dazu beitragen, dass die Hopfenpflanzer nun bei diesem Thema Rechtssicherheit haben.

Welche Referenten konnten Sie für die diesjährige Veranstaltung gewinnen, und welche Themen werden im Mittelpunkt stehen?

Kiermeier: Wir begrüßen ReferentInnen aus verschiedensten Bereichen, also der Wissenschaft und der Rechtsberatung ebenso wie aus der Versicherungsbranche und von einer öffentlichen Institution. Denn auch bei der diesjährigen Tagung gibt es eine Mischung an Themen, die sowohl für die Hopfenpflanzer als auch für den Hopfenhandel und für die Brauer spannend sein dürften.

Hochaktuell sind beispielsweise das Wassermanagement oder auch das Pflanzenschutzrecht. Zudem haben wir weitere aktuellen Themen auf der Agenda, und zwar Unwetterschäden, Pachtverträge, Allgemeine Vertragsbedingungen im Hopfenhandel und auch den Wildschaden.

Vielleicht an dieser Stelle kurz zum Pflanzenschutzmittelvortrag. Hierzu spricht Prof. José Martinez, der Leiter des Instituts für Landwirtschaftsrecht. Es ist ja bekannt, dass der Wirkstoff Dimetomorph durch die EU verboten wird. Doch was bedeutet das Erlöschen der Zulassung zum Jahreswechsel 2024/25 und die derzeitige Nichtexistenz einer Übergangsfrist für die Hopfenbauer? Prof. Martinez beleuchtet Rechtsfragen rund um den Entfall der Zulassung und der Weiterverwendung bereits produzierten Hopfens und sensibilisiert für etwaige Fallstricke.

Ebenso freue mich auf den Vortrag von Dr. Cornelius Hille zu den allgemeinen Lieferbedingungen des Hopfenhandels. Auch dieses Thema ist hochaktuell. Voraussichtlich 2025/26 stehen hier Aktualisierungen an – wenn die Branche ihre Sichtweisen in die Diskussionen einbringen möchte, ist jetzt der ideale Zeitpunkt.

Anna Kiermeier beim 1. Hopfenrechtstag im Jahr 2023

Als weiteres Highlight haben wir das Wasserrecht auf der Agenda. Diesmal beleuchtet der Geschäftsführer des Deutschen Bundes der verbandlichen Wasserwirtschaft das Wasserverbandsrecht und damit die Frage, welche Vorteile die Gründung eines Wasserverbands für die Hopfenpflanzer bringen könnte.

Gibt es neue Erkenntnisse und Entwicklungen im Hopfenrecht?

Kiermeier: Nehmen wir einmal die Themen Bewässerung und Pflanzenschutzmittel: Ja, beide Themen waren im Hopfenrecht schon immer wichtig. In Zukunft werden sie weiter an Bedeutung gewinnen. Ursächlich dafür ist beim Pflanzenschutz der politische Wille, das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln erheblich einzudämmen. Beim Thema Bewässerung geht der Impuls zur Veränderung schlicht von dem Umstand aus, dass die zur Verfügung stehenden Wasserreserven weniger werden.

Eine wichtige Aufgabe wird darin bestehen, den Gesetzgeber auf die regionale Bedeutung des Hopfenbaus aufmerksam zu machen, auf Rechtsunsicherheiten hinzuweisen, Stellung zu beziehen und konstruktiv auf eine verhältnismäßige Umsetzung geplanter Beschränkungen hinzuwirken. Ich finde, hier sind alle Akteure im Hopfenbau gefragt: Wir Rechtsexperten ebenso wie der Verband der deutschen Hopfenpflanzer oder der Hopfenwirtschaftsverband.

Wie können Hopfenpflanzer, der Hopfenhandel, aber auch die Brauer von der Teilnahme am Hopfenrechtstag profitieren?

Kiermeier: Zwei Punkte möchte ich hervorheben: erstens die Vielfalt der Themen und zweitens unser Ansatz, ein neutrales Diskussionsforum zu bieten.

Zuerst zu Punkt 1. Wir sprechen mit der Veranstaltung alle Marktteilnehmer an, also alle Akteure, die mit dem Hopfen in Kontakt kommen. Das ist schon bei der Themenwahl erkennbar. Ein Beispiel: Das Thema Rückstände von Pflanzenschutzmittel im Hopfen und die Verwertbarkeit produzierten Hopfens trotz Entzug der Zulassung von Pflanzenschutzmittel, die bei seiner Produktion verwendet werden. Das ist für Brauer ebenso interessant wie für den Hopfenhandel – und natürlich für Hopfenpflanzer als Lieferanten.

Auch der zweite Punkt ist uns sehr wichtig. Als universitärer Veranstalter – das Institut für Landwirtschaftsrecht ist ja Teil der Georg-August-Universität Göttingen – wollen wir ein neutrales Forum bieten, in dem alle Teilnehmenden ergebnisoffen diskutieren und auch konstruktiv streiten dürfen. Damit die Barriere für die Teilnehme gering ist und wir verschiedenste Köpfe und somit Ideen in Wolnzach begrüßen können, ist die Teilnahme kostenfrei. Hierfür stellt uns die Landwirtschaftliche Rentenbank dankenswerterweise öffentliche Mittel zur Verfügung.

Welche Networking-Möglichkeiten bietet der 2. Hopfenrechtstag den Teilnehmern aus den verschiedenen Branchen?

Kiermeier: Ganz viele! Die Tagung ist nicht nur eine Informations- sondern auch eine Networking-Veranstaltung. Man kann Vertreter der gesamten Branche kennenlernen oder wiedersehen und sich in persönlichen Gesprächen austauschen. Gerade für diese Gespräche bieten wir in den Pausen ausreichend Zeit. Wie immer bieten diese Veranstaltungen nur einen Anstoß, eine Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen und einen Austausch zu beginnen, die Teilnehmenden können im Nachgang diese Kontakte vertiefen. Auch wir als Institut für Landwirtschaftsrecht freuen uns, Kontakt zu den Marktteilnehmern zu halten. Diese Art des Austauschs wollen wir, das steht schon fest, auch 2025 beibehalten. Denn es wird auch die kommenden Jahre viele hochrelevante Themen geben, zu denen sich die Branche austauschen sollte.

Weitere Informationen finden sich unter www.uni-goettingen.de

 

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