Über notwendige Anpassungen
Jetzt, zur Erntezeit in der Landwirtschaft, steht neben all den Herausforderungen, mit denen sich die Branche aktuell herumschlagen muss, auch das im Vordergrund: der Klimawandel und seine sichtbaren Folgen auf Braugetreide und Hopfen.
Hopfen und Klima – Dies zeigte sich deutlich beim diesjährigen IGN Hopfentag. Auch wenn die Ernte besser wird als 2022, so ist sie abermals unterdurchschnittlich. Der Sommer, der uns teilweise glühend heiß, teilweise verregnet vorkam, war für die Gerstenernte zu nass und für den Hopfen abermals zu trocken. Und die Wahrscheinlichkeit für Wetterextreme nimmt zu. Wie soll man damit umgehen? Praktiker und Verbände fordern Konzepte für die Bewässerung der Hopfengärten (wie andernorts üblich) und die Nutzung klimaresistenterer Sorten in der Hopfen- und der Brauwirtschaft (S. 893).
Forschungsbedarf – Ähnliche Überlegungen führten seinerzeit zur Gründung der Forschungsbrauerei in St. Johann: Vergleiche von Hopfensorten und -produkten, Tests zu Anbau- und Ernteverfahren, Lagerungsversuche oder Einflüsse einzelner Hopfensubstanzen – für solche Forschungsansätze gab es Anfang der 1990er-Jahre kaum Versuchsbrauereien. Offensichtlich war jedoch der Bedarf zur Klärung solcher Fragen sehr groß. Die Erfolgsgeschichte aus St. Johann wird jetzt 25 Jahre alt (S. 895).
Der berühmte erste Schritt – Zweifellos stellt die energetische Transformation kurz- und mittelfristig eine der größten Herausforderungen für die Branche dar. Geförderte Transformationskonzepte können bei diesem Mammutprojekt für Brauereien jeglicher Größe helfen, den ersten Schritt zu tun und zum Beispiel einen Leitfaden zu entwickeln, an dem man sich orientiert. Die Flensburger Brauerei hat diesen Weg eingeschlagen und will die CO2-neutrale Produktion nicht nur aus eigener Kraft, sondern auch vorzeitig erreichen. Ein Interview mit den Beteiligten lesen Sie ab Seite 907.
„Neue Pflichten für Arbeitgeber“ – so untertiteln Matthias Nadolski vom Deutschen Brauer-Bund und Lena Schwertl vom Bayerischen Brauerbund ihren Beitrag zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz. Neue Pflichten mag niemand, aber dieses Gesetz bietet neben administrativem und bürokratischem Mehraufwand für den Arbeitgeber auch Vorteile. Der Beitrag ab Seite 913 klärt auf und gibt Tipps, wie die betroffenen Betriebe mit den neuen Forderungen umgehen können.
Autoren
Lydia Junkersfeld
Quelle
BRAUWELT 36, 2023, S. 891