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Ernährungsbranche, Getränkeindustrie und Handel haben zugesagt, bis zum 1. Oktober 2003 ein einheitliches Rücknahmesystem für bepfandete Einwegverpackungen aufzubauen. Aber die Zeit wird knapp: Technische, organisatorische und rechtliche Fragen werden kontrovers diskutiert. Eine Fachtagung von Institut Fresenius und Akademie Fresenius am 15. und 16. Mai 2003 in Mainz versammelte die Key Player der Entsorgungsbranche an "einem Tisch". Die einzelnen Referate und eine abschließende Podiumsdiskussion machten deutlich: Die Zukunft des Dualen Systems Deutschland und die Weiterentwicklung des Pfandsystems für Einweggetränkeverpackungen können nicht getrennt betrachtet werden. Aufschlussreich ist der Blick auf europäische Nachbarn: Vertreter aus Großbritannien, Schweden und der Schweiz berichteten über erfolgreiche Kooperationslösungen zur Rücknahme von Getränkeverpackungen.
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Die Lenkungsgruppe Pfandsystem hat beschlossen, die zur Bertelsmann-Gruppe gehörende BFS Finance GmbH mit der Funktion einer nationalen Clearingstelle für das einheitliche Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen zu betrauen. Aufgabe dieser Clearingstelle ist es, Pfandüberschüsse und -unterdeckungen zwischen den Unternehmen auszugleichen.
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Erstmals wurde anlässlich des 29. Internationalen Kongresses der European Brewery Convention vom 17. - 22. Mai 2003 in Dublin ein voll recyclebares PET-Keg von der australischen EcoKeg Pty.Ltd., vorgestellt. Die Außenwand besteht aus "high density polyethylene" (HDPE) und Polypropylen (PP) mit entsprechender Stabilität und ist voll recyclebar. Die innere Blase mit einem Inhalt von 30 l, der bis 40 l angehoben werden kann, besteht aus PET mit einer von der FDA zugelassenen Beschichtung, die die Bierstabilität laut Herstellerangabe aufrechterhält, ebenfalls voll recyclebar. Der voll recyclebare Stechdegen ist aus PET und Stahl, passt an alle Ausschanksysteme.
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Bundesumweltminister Jürgen Trittin lehnte am 26. Mai 2003 den Vorschlag der Wirtschaft ab, eine Einwegsteuer als Ersatz für das Dosenpfand einzuführen. Weder die Pfandpflicht selbst noch eine Verlängerung der Übergangsfrist stünden zur Debatte. Erneute Überlegungen, statt des Dosenpfands eine Einwegabgabe oder gar eine "Dosensteuer" einzuführen, seien "überflüssig und unseriös". Eine solche Steuer sei in der gegenwärtigen Wirtschaftslage "Gift für die Konjunktur" und treffe zudem nur die Verbraucher, nicht aber die Verursacher der Dosenflut, die Abfüller und Vertreiber von Einweggetränken. Das Pfand sei die verbraucherfreundliche Lösung, da es anders als eine Abgabe zurückgezahlt werde. Handel und Industrie hätten sich im Dezember des vergangenen Jahres dazu verpflichtet, spätestens bis zum 1. Oktober 2003 ein Pfandsystem aufzubauen. Bis dahin werde die eingeschränkte Umsetzung der Pfandpflicht durch den Handel geduldet, etwa die Rückgabe der Packungen nur dort, wo sie gekauft wurden. Das Bundesumweltministerium erwarte, dass die Wirtschaft ihre Zusage einhalte, hieß es aus dem BMU.
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Es gab in den vergangenen Monaten und gibt auch gegenwärtig keine Zusammenkunft von Getränkefachleuten, in der die Probleme der Pfanderhebung auf Einwegverpackungen nicht auf der Tagungsordnung stehen. Die Organisatoren des diesjährigen Logistikfachkongresses in Filderstadt luden mit Dr. Ingo Werner, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, einen maßgebenden Fachmann ein, der den mehr als 300 Teilnehmern die Rechtslage und die eingeleiteten Maßnahmen erklärte.
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Umweltverbände und Einzelhandelsverband schätzen, dass derzeit etwa 25% der zwangsbepfandeten Einweggebinde nicht wieder beim Handel ankommen. Das Bonsammeln dürfte den Verbrauchern zu umständlich sein. Der Zusatzverdienst des Handels ist enorm: Der Pfandschwund wird von der Deutschen Umwelthilfe auf monatlich 30 Mio EUR geschätzt. Für die Sommermonate prognostizieren Experten sogar eine Verdoppelung der Zahl (s.a. Seite 622).
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Seine praktischen Erfahrungen mit Bügelverschlüssen in der Flensburger Brauerei legte Dipl.-Ing. Stefan Uphoff, QS-Leiter in der Flensburger Brauerei GmbH, auf der VLB-Fachtagung zur Getränkeverpackung in Bremen dar. Dieser vor mehr als 120 Jahren zum Patent angemeldete Verschluss wurde in Flensburg trotz der bis heute noch bestehenden Probleme der geringeren Kapazität der Verschließmaschinen beibehalten. Die Flensburger Brauerei hat großen Anteil, dass dieser Verschluss nicht vergessen und Verschließmaschinen weiterentwickelt und gebaut werden. Uphoff betrachtete die vier Systemkomponenten des Verschlusses (Draht, Dichtung, Verschlusskopf und Lochmund/Mündung der Flasche), die optimal in Einklang zu bringen sind, wenn dieser Verschluss den hohen Qualitätsforderungen genügen will. Akribisch genau wurden die Eigenschaften dieser Komponenten getestet und unter wirtschaftlichen Aspekten verglichen und entsprechende Forderungen den Herstellern auf den Tisch gelegt.
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Auf der VLB-Fachtagung für Getränkeverpackungen am 5. und 6. Februar 2003 in Bremen wurde sowohl von den Herstellern als auch von den Anwendern der Getränkeverpackungen über die Qualitätsanalyse wichtiger Verpackungskomponenten berichtet. Während aus dem Lager der Zulieferindustrie über die rationelle Produktion mit integrierter Qualitätskontrolle gesprochen wurde, hat letztlich eine Brauerei die Verantwortung für das Produkt als Ganzes mit den einzelnen Verpackungskomponenten zu tragen. Dipl.-Ing. Rolf Schorn, langjähriger QS-Leiter und jetzt Chef der F/E-Abteilung in der Warsteiner Brauerei, stellte seine Untersuchungsmethoden für Kronenkorken vor, die trotz Zertifikat der Lieferfirmen stichprobenmäßig von jeder Charge durchgeführt werden. Das Hauptaugenmerk gilt der Dichtungseinlage, nachdem ihre schlechte Barrierewirkung im Zusammenhang mit Geschmacksveränderungen im Flaschenbier vor einiger Zeit entdeckt wurde, das in Brasilien in einem Lagerraum zusammen mit Insektenvertilgungsmittel lagerte. Analoge Verhältnisse bietet auch jeder Tank-Shop bei uns, der Bier, Reinigungsmittel und Motorenöl unter einem Dach verkauft. Neben der visuellen Begutachtung der fertigungsbedingten Eigenschaften bei Kronenkorken wie Blechdicke, Chrom- bzw. Zinnauflage, Rostverhalten, Maßhaltigkeit usw. wurden Verfahren und Geräte für die Wareneingangskontrolle zur Bestimmung der Innendruckfestigkeit, CO2-Durchlässigkeit, O2-Migration, Aromatensperre, Seitenschlagfestigkeit, Top-load Eigenschaften und Geschmacksneutralität entwickelt und damit auch die vorliegenden Speziellen Technischen Liefer- und Bezugsbedingungen (STLB) ergänzt. Für die Innendruckfestigkeit sieht der neue STLB-Entwurf folgende minimalen und maximalen Sollwerte in bar vor:
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Es lag nah, auf der diesjährigen VLB-Fachtagung über Getränkeverpackungen in Bremen am 5. und 6. Februar über Bügelverschlüsse für Bierflaschen zu sprechen. Dieser Standardverschluss in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts wurde in der zweiten Hälfte nahezu verdrängt, weil das automatische Verschließen der Flaschen den sprunghaft ansteigenden Kapazitäten der Füllmaschinen nicht Schritt halten konnte. Einige Brauereien, vorrangig ist die Flensburger Brauerei zu nennen, hielten an der Lochmundflasche mit Bügelverschluss fest.
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