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02.05.2007

Alkoholfreies Bier und Malztrunk mit neuen Impulsen

Aufgrund des Biersteuergesetzes sind Biere mit einem Alkoholgehalt von 0,5 Vol.-Prozent oder weniger (alkoholfreies Bier und Malztrunk) nicht mehr Steuergegen­stand und daher auch nicht mehr in der Biersteuerstatistik erfasst. Nach Schätzungen stieg der Gesamtausstoß um zwei Prozent. Dr. Kai Kelch stellte für die Brauwelt die Daten zusammen.

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