Alkoholfreies Bier und Malztrunk mit neuen Impulsen
Aufgrund des Biersteuergesetzes sind Biere mit einem Alkoholgehalt von 0,5 Vol.-Prozent oder weniger (alkoholfreies Bier und Malztrunk) nicht mehr Steuergegenstand und daher auch nicht mehr in der Biersteuerstatistik erfasst. Nach Schätzungen stieg der Gesamtausstoß um zwei Prozent. Dr. Kai Kelch stellte für die Brauwelt die Daten zusammen.