Alkoholfreies Bier und Malztrunk – Marktentwicklung über 20 Jahre
Nach dem Biersteuergesetz sind Biere mit einem Alkoholgehalt von 0,5 Vol.-% oder weniger, also alkoholfreies Bier und Malzbier, nicht mehr Steuergegenstand und somit auch nicht in der Biersteuerstatistik erfasst. Der nachfolgende Beitrag will deshalb dieses Segment des Biermarktes näher beleuchten und seine Entwicklung von 1993 über 2003 bis 2013 transparent darstellen.