Eingabehilfen öffnen

10.03.1992

Um den zeichenrechtlichen Schutz eines Gärgetränks

Um den zeichenrechtlichen Schutz eines Gärgetränks -- Vor dem Hansischen Oberlandesgericht Hamburg (3. Zivilsenat, Urteil vom 18. 1. 1990 - 3 U 134/89) ging es um einen warenzeichenrechtlichen Gebrauch der Bezeichnung eines Gärgetränks im Sinne des 16 des Warenzeichengesetzes (WZG). Unter der Bezeichnung Kombucha vertreibt die Antragstellerin ein Gärgetränk, wobei Meyer's Großes Universal-Lexikon unter Kombucha einen japanischen Teeschwamm versteht, aus dem durch Gärung ein apfelweinartiges Getränk entsteht. Die Antragstellerin behauptet, Lizenznehmerin hinsichtlich der IR-Marke Nr. 469 443 Kombucha nach Dr. med. S. zu sein. Die Antragsgegnerin möchte dieses Getränk in Deutschland in der gleichen Aufmachung wie in Österreich vertreiben. 9. 1973, WRP 1974, 41ff. - Churrasco)..

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

37. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 11.01.2026 - 12.01.2026
Getränke Impuls Tage
18.01.2026 - 21.01.2026
kalender-icon