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06.03.1992

Kündigung wegen häufiger Erkrankung

Kündigung wegen häufiger Erkrankung -- Ein Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 1982 jährlich zwischen 37 und 76 Arbeitstagen krankheitsbedingt gefehlt. Das Arbeitsverhältnis wurde daraufhin vom Arbeitgeber gekündigt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigung für sozial gerechtfertigt erachtet. Unter Berücksichtigung der ansteigenden Fehlzeiten rechtfertigt sich die Besorgnis, daß auch künftig erhebliche Fehlzeiten zu erwarten sind. Zu dem Zeitpunkt der Kündigung sei mit einer baldigen Genesung oder zumindest mit einer wesentlichen Besserung nicht zu rechnen gewesen. Die Erfolgsaussichten der Therapie waren zum Zeitpunkt der Kündigung als ungewiß anzusehen. Die entstandenen und zu erwartenden Lohnfortzahlungskosten führten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen..

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