Eingabehilfen öffnen

21.10.1997

Bemessung der Abwassergebühren

Allgemein wird für die Bemessung von Abwassergebühren davon ausgegangen, daß der Kanalisation so viel Abwasser zugeführt wird, wie für das Grundstück Frischwasser bezogen wurde. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Wahrscheinlichkeitsmaßstab. Jedoch gibt es Grundstücke, wo die Annahme offensichtlich nicht zutrifft. Dabei soll allerdings eine unbedeutende Menge, die dem Kanal nicht zugeleitet wird, unberücksichtigt bleiben, weil diese Situation wiederum für alle Grundstücke zutrifft. Streitig ist zur Zeit, wo die Bagatellgrenze liegt. Sie wird von den Gerichten bei 20 oder auch bei 40 m3 jährlich angenommen. Eine solche Regelung ermöglicht die Bemessung der Abwassergebühren nach dem Wirklichkeitsmaßstab der tatsächlich eingeleiteten Abwassermenge. 9. 1996 - 5 UE 3355/94 - vertreten..

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

BRAUWELT unterwegs

36. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 12.01.2025 - 13.01.2025
Getränke Impuls Tage
19.01.2025 - 22.01.2025
Doemens Impulse
30.01.2025 - 31.01.2025
kalender-icon