Urlaubsdauer bei Teilzeitarbeit
Eine Arbeitnehmerin war bis zum 31. 12. 1995 in der 5-Tage-Woche vollzeitbeschäftigt. Seit dem 1. 1. 1996 arbeitete sie in Teilzeit an weniger als fünf Tagen in der Woche. Aus dem Urlaubsjahr 1995 wurden zehn Urlaubstage auf 1996 übertragen. Die Arbeitgeberin hat die Urlaubsdauer wegen der geänderten Verteilung der Arbeitszeit neu berechnet und der Arbeitnehmerin fünf Tage Resturlaub gewährt. Die Arbeitnehmerin hielt das für eine unzulässige Kürzung.
Das Arbeitsgericht hat ihre Klage auf weiteren Urlaub abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Die Anzahl der Urlaubstage ist regelmäßig auf fünf oder sechs Arbeitstage in der Woche bezogen. Ändert sich die Verteilung der Arbeitszeit, ändert sich ebenso im gleichen Verhältnis die Anzahl der Urlaubstage. 4.