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14.04.2005

Rückverfolgbarkeit bei kleineren Betrieben

Dipl.-Ing. Dimo Brandt gab beim 8. Bad Kissinger Brauertag am 17. März 2005 in Kulmbach Tipps zur Lösung der Rückverfolgbarkeit in der Praxis für kleinere und mittlere Brauereien, die den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften genügen, auch wenn der Handel verstärkt auf elektronische Systeme setzt. Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 enthält hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit keine Detailvorgaben über die Nachvollziehbarkeit der innerbetrieblichen Abläufe. Der Begriff der "Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit" ist nicht näher definiert. Sichergestellt werden muss die gezielte Rücknahme von nicht sicheren Lebensmitteln. Dies hat effizient zu geschehen. Den Machbarkeitsgesichtspunkten tragen sehr allgemein gehaltene Formulierungen Rechnung, wie z.B. Der Endverbraucher bleibt außen vor..

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