Die Wittelsbacher und das Bier
Für viele Menschen hat das Reinheitsgebot von 1516 eine besondere Bedeutung. Für ihn trifft dies in spezieller Weise zu: Seine Königliche Hoheit Luitpold Prinz von Bayern ist Nachfahre von Herzog Wilhelm IV, der gemeinsam mit seinem Bruder Herzog Ludwig X 1516 in Ingolstadt jene Landesordnung erließ, in der das Reinheitsgebot formuliert ist. Das Reinheitsgebot ist also Bestandteil seines Familienerbes. BRAUWELT sprach mit dem Schlossherrn auf Schloss Kaltenberg über die besondere Beziehung der Wittelsbacher zum Bier.