Seitensprung beim Bierkauf
Eine Privatbrauerei mußte feststellen, daß ihr ein Kunde untreu geworden war. Der Betreiber der Gaststätte „Grillstuben“ hatte Bier bei einer Getränkehändlerin gekauft, obwohl er sich in einem Grundstückskaufvertrag dazu verpflichtet hatte, ausschließlich Bier der Brauerei zu beziehen. Die Privatbrauerei focht den Streit nicht nur mit dem ungetreuen Gastwirt aus: Sie wollte auch der Getränkehändlerin per Gericht verbieten lassen, ihm weiterhin Bier zu verkaufen. Die Händlerin nutze damit in unlauterer Weise den Vertragsbruch des Gastwirts aus.
Mit ihrer Klage hatte die Brauerei beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main keinen Erfolg (6 W 84/96J). In der Bierbranche sei es üblich, daß sich die Kunden einer Brauerei gegenüber verpflichten, ausschließlich deren Bier auszuschenken..