Die Gaststätte und das Inventar (Zubehör) in der Zwangsversteigerung
Besprochen wird der Zwangsversteigerungsfall, in dem die Gaststätte bzw. das Gaststättenzubehör vom Pächter eingerichtet wurde. Der Pächter kann der Wirt selbst oder eine Brauerei sein, die an einen Wirt unterverpachtet. Die Investitionen, inkl. Bau- und Umbaumaßnahmen sind größer als eine Jahrespacht. Betrachtet wird aus der Sicht des Pächters.
Die Zahl der Zwangsversteigerungen steigt stetig. Hiervon betroffen sind auch gastronomische Objekte. Die Einrichtung, das Zubehör befindet sich nicht selten im Eigentum des Pächters. Zumindest trifft dies zu, wenn der Pächter die Bau- und Umbaumaßnahmen geplant, finanziert, selbst durchgeführt und überwacht hat. Die Investitionen hierfür sind, insbesondere bei attraktiven Standorten, erheblich.B.
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