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28.02.1995

Mikrobiologische Qualitätssicherung in der Brauerei. Trinkwasseruntersuchung

Mikrobiologische Qualitätssicherung in der Brauerei. Trinkwasseruntersuchung -- Bei Eigenwasserversorgung durch Brunnen muß dieses Wasser in Brauereien und Erfrischungsgetränkebetrieben Trinkwasserqualität besitzen. Dies gilt nicht für das Produktionswasser, sondern auch für das gesamte Nutz- und Brauchwasser (Reinigungs- und Spülvorgänge). Kesselspeisewasser sowie Kühlwasser für Kondensatoren in Kühleinrichtungen wird weniger streng beurteilt. Gesetzliche Grundlagen: Die Anforderungen an ein Trinkwasser sowie die Untersuchungsmethoden sind in der Trinkwasserverordnung vom 5.12.1990 festgelegt. Die bisher gültigen Verordnungen sind damit überholt. Anforderungen: Trinkwasser muß frei von Krankheitserregern sein. Deshalb wurde Escherichia coli als Indikatorkeim definiert. E.B. + 4 Std.

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