Werbung mit dem Grünen Punkt
Viele Waren tragen heute den sogenannten Grünen Punkt. Die Befugnis dazu ist von der DSD (Duales System Deutschland) gegen Zahlung eines Lizenzentgeltes zu erhalten. Mit dieser Handhabung sind aber nicht alle Wirtschaftskreise einverstanden. Sie sehen in der Verwendung des Grünen Punktes eine irreführende Werbung. So ist es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen. Das Urteil des Kammergerichts vom 14. 6. 1994 - 5 U 1738/93 - hat indessen zu einer Klarstellung geführt. Das Gericht hat dabei zunächst die Auffassung vertreten, das Zeichen der Grüne Punkt enthalte keinen Hinweis auf Gütemerkmale der Leistung. Insbesondere besagt das Zeichen nichts über die Art der Entsorgung oder den Erfassungsgrad des Systems.