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13.03.1995

Einweg- und Mehrweganteile bei Getränken

Nach der neuesten Mitteilung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM), Wiesbaden, lag der Mehrweganteil bei den Getränken im Jahre 1993 bei 73,55% und damit knapp über der in der Verpackungsverordnung normierten Mehrwegmindestquote von 72%. Die Mehrwegquote stagnierte im Vergleich zu 1992. Allerdings hat sie sich in den einzelnen Bereichen unterschiedlich entwickelt. So sank sie bei Bier bundesweit auf 82,25%. In den alten Bundesländern lag die Mehrwegquote für Bier bei 84,04%, in den neuen bei 75,78%. Der Dosennanteil ist auf 12,75% gestiegen, in erster Linie durch die 0,5-l-Dose..

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