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17.09.1998

Schutz der regionalen Herkunftsangabe contra Unternehmensinteressen

Die Warsteiner Brauerei darf ihre in Paderborn gebrauten Biersorten vorerst weiter als Warsteiner vertreiben. Nach zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gilt dies für die Biersorten des Unternehmens, bei denen das Etikett auf den Herstellungsort hinweist. Der Europäische Gerichtshof hat nun zu prüfen, ob die Biere bei, denen dieser Herkunftshinweis fehlt (Premium Light und Premium Fresh), weiterhin wie bisher vertrieben werden können. Laut Urteil könnte dies nach den seit 1992 geltenden Vorschriften des höherrangigen Gemeinschaftsrechts erlaubt sein. Laut BGH ist die doppelte Ortsangabe bei der Marke Warsteiner mit dem Brauort Paderborn keine Irreführung. Ohne zusätzliche Herkunftsnennung hingegen wäre ein Vertrieb nach deutschem Recht nicht rechtens..

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