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25.08.2005

Doppeltes Gehalt - Rückforderung kann verfallen

Es klingt unmöglich, ist aber passiert: Ein Arbeitnehmer wechselt von Vollzeit in Teilzeit, erhält aber weiterhin sein frühe­res Gehalt. Als der Arbeitgeber endlich den Irrtum bemerkt, fordert er die zu viel gezahlten Beträge zurück. Das ist doch offensichtlich, werden Sie vermutlich denken und den Arbeitnehmer sowieso für verpflichtet halten, den Arbeitgeber auf die fehlerhaften Überweisungen aufmerksam zu machen. Der behauptete jedoch, die überhöhten Zahlungen gar nicht bemerkt zu haben. Die Angelegenheit landete schließlich vor dem Bundes­arbeitsgericht. Die Richter ließen offen, ob der Beklagte erkannt hat, dass er unberechtigt eine zu hohe Vergütung erhielt und darüber seinen Arbeitgeber hätte informieren müssen. Statt­dessen habe er aber "mehrere Monate" verstreichen lassen..

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