REACH – was ist zu tun?
Mit soviel Interesse hatten selbst die erfahrenen Seminarveranstalter der Verpackungsakademie nicht gerechnet. Aber die Unsicherheit über die Auswirkungen der EU-Chemikalienrichtlinie REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist weit verbreitet. So kamen zum Seminar „REACH und Verpackung“ sowohl Teilnehmer von Markenartikler- als auch Verpackungsherstellern und Beratungsfirmen, um sich von Joachim Eckstein und Sabine Dröge (beide PolyComply Hoechst GmbH) auf dem Hoechst-Gelände in Frankfurt/Main das notwendige Rüstzeug zu holen. Die EU verfolgt das Ziel, Verbraucher zu schützen, hat aber mit REACH ein Instrumentarium geschaffen, das von mittelständischen Unternehmen nur schwer zu durchschauen ist. „Wie betrifft es mich konkret?“ und „Was kann ich tun?“ waren die Fragen, die sich durch die Veranstaltung zogen. Beide Referenten erläuterten die Hintergründe und die Begrifflichkeiten zu REACH und gaben einen Überblick über den Stand der Umsetzung. Wichtig ist die Vorregistrierung von Stoffen, die potenziell besorgniserregend sind. Circa 5000 Vorregistrierungen sind bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki schon verzeichnet, circa 60 000 werden erwartet. Der Hersteller muss klären, ob es sich um Erzeugnis, Zubereitung oder Stoff handelt, weil sich daraus unterschiedliche Registrierungspflichten ableiten. Auch die Anwendungen des Stoffes müssen berücksichtigt werden, weil sich diese ebenfalls auf die Registrierung auswirkt.