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10.10.1996

Schweiz Red Bull in der Schweiz mit Auflagen zugelassen

Schweiz Red Bull in der Schweiz mit Auflagen zugelassen -- Nachdem in Deutschland Red Bull und ähnlich zusammengesetzte Getränke 1994 mit einer Allgemeinverfügung zugelassen worden waren und die schweizerische EEK Red Bull bei angemessenem Konsum als unbedenklich beurteilt hatte, konnte auch das Bundesamt für Gesundheitswesen der Schweiz seine vorwiegend auf dem Schutz vor einer Gefährdung der Gesundheit basierende Haltung nicht länger aufrechterhalten (siehe Brauwelt Nr. 50/1995, S. 2627). Die Behörde verlangte indes, daß einige Anpreisungen gestrichen werden, die irreführend sein können. Die Bewilligung wurde überdies davon abhängig gemacht, daß Warnhinweise angebracht werden. Es sollte auch nicht mit Alkohol gemischt werden - auch dies ist zu deklarieren..

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