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06.11.1997

Werbebeschränkungen für alkoholische Getränke

In Polen drohen seit Beginn dieses Jahres für Alkoholwerbung drakonische Strafen von bis zu 270 000 DM bzw. Gefängnisstrafen. Das gilt nicht nur für die Getränkehersteller, sondern auch für die beteiligten Agenturen und Medien. Für Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 1,5% darf in Polen nicht geworben werden. Bis vor kurzem umgingen die Brauereien diese Vorschrift, indem sie für ihr alkoholfreies Bier warben. Diese Lücke hat der Gesetzgeber jedoch jetzt geschlossen. Die Mengen des alkoholfreien Bieres müssen im Gesamtverkauf vergleichbar mit denen des normalen Bieres stehen. Auch muß sich das Etikett oder das Markenzeichen der Brauerei, das in der Werbung für das alkoholfreie Bier benutzt wird, deutlich und für den Verbraucher erkenntlich vom Etikett bzw..

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