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23.10.2001

Brauereispezifisches Hygieneaudit - Verbesserungspotentiale aus der Praxis

Die Verordnung über allgemeine Lebensmittelhygiene (Lebensmittelhygieneverordnung, LMHV)
BGBl II, 1998/31, ausgegeben am
3. Februar 1998, wurde zum 1. März 1999 in Österreich in Kraft gesetzt. Die Umsetzung der EG-Richtlinie 43/93 EWG in österreichisches Recht enthält die allgemeinen Hygienevorschriften für Lebensmittel und regelt die Überprüfung der Einhaltung dieser Vorgaben.

Gemäß Verordnung werden unter Lebensmittelhygiene alle Vorkehrungen und Maßnahmen verstanden, die notwendig sind, um unbedenkliche und genusstaugliche Lebensmittel zu gewährleisten (1).
Die Geschäftsleitung der Brauerei muss die Einhaltung von definierten Hygienevorschriften nachweislich garantieren. Aufrechterhaltung von Geschäftsbeziehungen im Lebensmittelhandel oder in der Gastronomie.
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