Leichtbier: Nie war es so aktuell wie heute
Der Bundesrat stimmte am 16. Februar 2001 einer vom Bundestag bereits beschlossenen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zu, nach dem bereits ab einem Promillewert von 0,5 der Führerschein für einen Monat abgegeben werden muss und 500 DM Geldbuße zu bezahlen sind. Bisher wurde bei Werten zwischen 0,5 und 0,8 Promille noch kein Fahrverbot, sondern ein Bußgeld von normalerweise 200 DM verhängt.
An dieser Stelle habe ich wiederholt darauf hingewiesen, dass die Konsumenten durch die verschärften Vorschriften in Bezug auf Alkohol am Steuer stark verunsichert sind. Keiner weiß mehr so richtig, wie sich die 0,5-Promille-Grenze bei ihm auswirkt. Also trinkt er gleich gar kein Bier mehr. Die entsprechenden Zusammenhänge beschrieb
Prof. Dr. Anton Piendl am 16.
Prof.-Ing. Prof.a. med.