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19.02.2026

Stärkung des Mehrwegsystems gefordert

Pro Mehrweg | Am 11. Februar 2026 wurde im Bundeskabinett der Entwurf für ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) beschlossen. Mit diesem soll das aktuelle Verpackungsgesetz abgelöst und die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) umgesetzt werden.

Der Verband Pro Mehrweg begrüßt das Festhalten an der Mehrweg-Zielquote von 70 Prozent, kritisiert jedoch, dass der Entwurf keine ausreichenden Maßnahmen zur Mehrwegförderung vorsieht. Insbesondere weicht der Kabinettsentwurf in diesem Punkt deutlich vom zuvor vorgelegten Referentenentwurf ab.

„Die Beibehaltung der 70-Prozent-Mehrwegzielquote für Getränke ist ein wichtiges politisches Signal und unterstreicht die ökologische und ökonomische Bedeutung von Mehrweg. Allerdings fehlen im Gesetzesentwurf konkrete Maßnahmen und Sanktionsmechanismen, um diese Zielquote auch tatsächlich zu erreichen. Ohne einen verbindlichen politischen Fahrplan bleibt die 70-Prozent-Zielquote eine reine Absichtserklärung“, betont die Geschäftsführerin des Verbandes Pro Mehrweg, Henriette Schneider.

Die deutsche Mehrwegwirtschaft verfügt über einen technologischen und organisatorischen Vorsprung, den es zu erhalten gilt. Mit der PPWR entstehen bis 2030 europaweit neue Mehrwegsysteme, während an bestehende Systeme neue Anforderungen gestellt werden.

Abfallvermeidung und Mehrwegförderung

Die PPWR sieht außerdem vor, dass Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung sowie Pfandsysteme einen Mindestanteil ihrer Systemgelder für Maßnahmen zur Abfallvermeidung beziehungsweise zur Mehrwegförderung einsetzen müssen. Im Referentenentwurf, der den Verbänden im November zur Stellungnahme vorgelegt wurde, war dieser Mechanismus als gemeinsamer Fonds mit einem angemessenen Volumen angelegt. Dies hätte gezielte Investitionen in die gemeinsame Mehrweg-Infrastruktur und Systementwicklung ermöglicht. Der Kabinettsentwurf sieht stattdessen lediglich vor, dass einzelne Systembetreiber – etwa Duale Systeme – eigenständig Abfallvermeidungsmaßnahmen durchführen sollen. Angesichts der Vielzahl von Systembetreibern in Deutschland ist ein solcher Ansatz nicht zielführend und würde in wenig effektiven Einzelmaßnahmen wie Informationskampagnen münden. Damit bleibt eine wirksame Förderung des Mehrwegsystems als Ganzes aus.

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