10.10.1996

Verwendung von Schädlingsbekämpfungs-mitteln nicht unumstritten

Verwendung von Schädlingsbekämpfungs-mitteln nicht unumstritten -- Die Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln in der modernen Landwirtschaft ist zur Verringerung der Ernteverluste infolge des Schadernreger- und Krankheitsbefalls unerläßlich. Ihre Verwendung hat maßgeblich zur Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität und auch der Produktqualität beigetragen. Dennoch darf nicht übersehen werden, daß Schädlingsbekämpfungsmittel gefährlich sind und daher Rückstände dieser Stoffe nur in der zur Erzielung einer optimalen Schädlingsbekämpfung notwendigen Konzentration auftreten dürfen, doch nur dann, wenn dies aus toxikologischer Sicht vertretbar ist. Hierzu hat es bereits eine Reihe von Regelungen durch die Europäische Union gegeben. 8586/95)..

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