Neuer Hopfenlieferungsvertrag
Neuer Hopfenlieferungsvertrag -- Nach einer Mitteilung des Bayerischen Brauerbundes haben der Verband Deutscher Hopfenpflanzer und der Verband der Hopfenkaufleute und Hopfenveredler einen neuen Hopfenlieferungsvertrag entwickelt, der ab der Ernte 1993 angewandt wird. Die wichtigsten Veränderungen zum bestehenden Vertragssystem sind: - unbedenkliche Vertragsmengen, festgelegt nach Sorte und Anbaugebiet, die vom Verkäufer unbedingt eingehalten werden müssen; - Pflanzenschutz und Düngung: Verpflichtung der Pflanzer zu ordnungsgemäßer, sorgfältiger Pflege ihrer Hopfengärten nach guter landwirtschaftlicher Praxis und zur Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften und amtlichen Hinweise; - Qualitätskriterien: sie wurden angehoben, Qualitätszuschläge eingeführt..