Herkunftnachweis für deutschen Hopfen
Am 16. Mai 1997 hat der bayerische Gesetzgeber auf der Grundlage des bereits im vergangenen Jahr verabschiedeten Hopfengesetzes die neue Bayerische Durchführungsverordnung zur Hopfenzertifizierung (Bay HopfDV) erlassen.
Nach einer Veröffentlichung in der Hopfen-Rundschau, Nummer 8, 1997, geht es dem Gesetzgeber darum, mehr Flexibilität für zukunftsorientierte Konzepte im Bereich der Hopfenzertifizierung zu schaffen.
Der Verband deutscher Hopfenpflanzer wurde vom Gesetzgeber beauftragt, am Bescheinigungsverfahren mitzuwirken, in dem er durch seine Beauftragten die Herkunft des Hopfens aus dem jeweiligen Erzeugerbetrieb sowie den Herkunftssiegelbezirk bestätigt..