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30.11.2001

Qualität von Braugerste Darstellungen, Probleme und Folgen

Die Grundqualität von Braugerste ist mit den "Zusatzbestimmungen zu den Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel für Geschäfte in deutscher Braugerste" in ihrer neuesten Fassung - ab 1. April 1995 von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waren- und Produktenbörsen für verbindliche erklärt - gegeben. Die darin enthaltenen Qualitätsbeschreibungen für Braugerste sind ausnahmslos wohlüberlegt und richtig.

ie Praxis der Braugetreidewirtschaft ist leider eine andere: Vergleicht man die in Gerstenverträgen geforderten Qualitätsparameter von großen Getreidehandelsfirmen und von Mälzereien, so muss man feststellen, dass keine geforderte Braugerstenqualität einer anderen gleicht und dass alle Vertragsinhalte von den "Zusatzbestimmungen..." mehr oder weniger abweichen (Tabelle 1)........

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