09.04.2013

Neue gesetzliche Auflagen

Im Rahmen der Zulassung von Schädlingsbekämpfungsmitteln haben sich für die Anwendung bzw. für den Einsatz von toxischen Ratten- und Mäuseködern gravierende Änderungen ergeben. Wichtigste Auflage ist, dass zum Monitoring bzw. zur Prophylaxe sowohl im Innen- als auch im Außenbereich keine toxischen Köder mehr eingesetzt werden dürfen. Diese Vorgaben sind bereits seit dem 1. Januar 2013 auch für alle Lebensmittelbetriebe rechtsverbindlich, von vielen Betrieben aber, wie bei Audits immer wieder festzustellen ist, noch nicht gesetzeskonform oder nur lückenhaft umgesetzt.

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