Urteil im Streit um Nürnberger Rotbier
Hausbrauerei Altstadthof | Im seit Ende 2019 anhängigen Verfahren der Nürnberger Altstadthof-Brauerei gegen die Tucher-Brauerei wurde Anfang August 2021 vom Landgericht Nürnberg-Fürth ein Urteil gefällt: Tucher darf sein Rotbier nicht mehr unter der Bezeichnung „Original Nürnberger Rotbier“ anbieten oder in Verkehr bringen.
Reinhard Engel, Inhaber der Altstadthof-Brauerei, vertrat in seiner Klage gegen Tucher die Auffassung, dass die Herstellungsbeschreibung und -bezeichnung des Rotbiers von Tucher irreführend für die Konsumenten sei: Bei der Markteinführung 2019 hatte eine mediale Kampagne von Tucher besonders die Aspekte „handwerkliche Herstellung“ und „traditioneller Brauprozess“ hervorgehoben. Dieser Auffassung war das Landgericht Nürnberg-Fürth nun weitgehend gefolgt, binnen vier Wochen muss Tucher sein Rotbier aus allen Vertriebswegen zurückrufen.
Reinhard Engel ist selbst ein Spezialist für Rotbier; die Altstadthof-Brauerei brachte bereits im Jahr 1984 ebenfalls unter der Bezeichnung „Original Nürnberger Rotbier“ ein solches Bier auf den Markt. Laut Medienberichten ging es Engel mit seiner Klage vor allem darum, eine traditionelle Bierspezialität zu schützen. Das eigentliche Problem habe für ihn darin bestanden, dass die Tucher-Brauerei sich in ihrer Marketing-Aktion auf die traditionellen Herstellungsmethoden berief, diese aber in der Praxis so nicht durchgeführt habe.
Ob die Tucher-Brauerei gegen das Urteil Berufung einlegt, stand zu Redaktionsschluss noch nicht fest.
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Quelle
BRAUWELT 33, 2021, S. 832
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- Hausbrauerei Altstadthof GmbH, Nürnberg, Deutschland