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Erleichterung für die Brauereien: Pfandrückstellungen für Mehrwegflaschen des Einheitsleerguts sind weiterhin möglich
15.02.2021

Brauereien atmen auf: Pfandgelder sind gerettet

Steuern | Es ist ein Lichtblick in einer für die Brauwirtschaft sehr schwierigen Zeit: Die Rückstellungen der Brauereien für Mehrweg-Pfandflaschen sind gesichert und müssen nicht aufgelöst werden. Das Bundesfinanzministerium hat Ende 2020 eine Vereinfa­chungs­regelung verkündet, mit der die bilanzielle Gleichbehandlung von Einheits- und Individualleergut weiter gewährleistet bleibt.

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