12.08.2019
In der Spitze bis zu 40 000 Euro jährliche Mehrbelastung
Bittere Pille | Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2019 bekanntgegeben, dass die im Jahr 2004 eingeführte Erhöhung der Biersteuer verfassungswidrig war. Jubel in den Brauereien Von wegen, nach der Mitteilung herrschte Enttäuschung. Das Gericht hielt nämlich die entsprechende Regelung in der Vergangenheit für durchgängig anwendbar. Heißt im Klartext: keine Erstattung von verfassungswidrig zu viel entrichteter Biersteuer. Die BRAUWELT sprach mit Rechtsanwalt Robert Scholz, der das gesamte Verfahren als zuständiger Geschäftsführer beim Bayerischen Brauerbund federführend begleitete.
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